Grünschnitt an Gewässern kann Hochwasser verschärfen

Die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten warnt vor der Lagerung von Grün- und Strauchschnitt in der Nähe von Bächen und Gräben. Dies kann zu Überschwemmungen führen und ist gesetzlich verboten.
Die Marktgemeinde Tullnerbach informiert auf Basis eines Schreibens der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten über die Gefahren unsachgemäßer Grünschnittlagerung. Wer Grün- und Strauchschnitt an Gewässern wie Bächen oder auch an teilweise trockenen Gräben lagert, riskiert eine Verschärfung der Hochwassersituation und eine starke Minderung der Wasserqualität.
Abgeschwemmter Grünschnitt kann Rohre und Brücken verlegen. Dadurch kommt es zu unkontrollierten Ausuferungen und schweren Schäden an Bauwerken.
Sickersäfte gefährden Wasserqualität
Durch die hohen Temperaturen in der warmen Jahreszeit kommt es zu vermehrten Abbauprozessen im Grünschnitt. Dabei bilden sich organisch hoch belastete Sickersäfte. Gelangen diese ins Gewässer, verschlechtert dies massiv die Gewässerqualität und kann sogar zu Fischsterben führen.
Grün- und Strauchschnitt darf daher nicht in der Nähe eines Gewässers oder gar in diesem gelagert werden.
Gesetzliches Verbot und Strafen
Aufgrund der negativen Auswirkungen ist die Lagerung von Grün- und Strauchschnitt an Gewässern von Gesetzes wegen untersagt. Eine Missachtung oder ein Zuwiderhandeln kann ein Verwaltungsstrafverfahren nach sich ziehen.
Für eine gute Wasserqualität und eine schadlose Abfuhr von Hochwässern ist es erforderlich, den Grün- und Strauchschnitt zu dafür entsprechend errichteten Lagerplätzen oder Abfallzentren zu bringen.
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