Grünschnitt an Gewässern kann zu Hochwasser führen
Die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten warnt vor der Lagerung von Grün- und Strauchschnitt in der Nähe von Bächen und Gräben. Dies kann die Hochwassergefahr erhöhen und die Wasserqualität massiv verschlechtern.
Die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten hat ein Informationsschreiben zur Lagerung von Grün- und Strauchschnitt herausgegeben. Darin wird darauf hingewiesen, dass Ablagerungen in der Nähe von Gewässern wie Bächen oder auch teilweise trockenen Gräben zu einer Verschärfung der Hochwassersituation führen können.
Abgeschwemmter Grünschnitt kann Rohre und Brücken verlegen, wodurch es zu unkontrollierten Ausuferungen und schweren Schäden an Bauwerken kommen kann. Zudem wird die Wasserqualität stark gemindert.
Sickersäfte gefährden Gewässerqualität
Durch die hohen Temperaturen in der warmen Jahreszeit kommt es zu verstärkten Abbauprozessen im Grünschnitt. Dabei bilden sich organisch hoch belastete Sickersäfte. Gelangen diese ins Gewässer, verschlechtert sich die Gewässerqualität massiv. Es kann sogar zu Fischsterben kommen.
Die Behörde stellt klar, dass Grün- und Strauchschnitt nicht in der Nähe eines Gewässers oder gar in diesem gelagert werden darf. Ein Verstoß gegen diese Regelung ist gesetzlich untersagt.
Verwaltungsstrafverfahren bei Missachtung
Eine Missachtung oder ein Zuwiderhandeln kann ein Verwaltungsstrafverfahren nach sich ziehen. Für eine gute Wasserqualität und eine schadlose Abfuhr von Hochwässern ist es erforderlich, den Grün- und Strauchschnitt zu entsprechend errichteten Lagerplätzen oder Abfallzentren zu bringen.
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