Grünschnitt an Gewässern verboten – Strafen drohen
Die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten warnt vor der Lagerung von Grün- und Strauchschnitt in der Nähe von Gewässern. Bei Missachtung des Verbots drohen Verwaltungsstrafverfahren.
Die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten hat ein Informationsschreiben zur Lagerung von Grün- und Strauchschnitt herausgegeben. Darin wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Lagern von Grünschnitt an Gewässern – etwa an Bächen oder auch an teilweise trockenen Gräben – gesetzlich untersagt ist.
Die Ablagerung von Grünschnitt in Gewässernähe kann zu einer Verschärfung der Hochwassersituation führen. Wird der Grünschnitt abgeschwemmt, können Rohre und Brücken verlegt werden. Dies kann unkontrollierte Ausuferungen und schwere Schäden an Bauwerken zur Folge haben.
Sickersäfte gefährden Wasserqualität
Besonders in der warmen Jahreszeit kommt es durch hohe Temperaturen zu verstärkten Abbauprozessen im Grünschnitt. Dabei bilden sich organisch hoch belastete Sickersäfte. Gelangen diese ins Gewässer, verschlechtert sich die Wasserqualität massiv. Im schlimmsten Fall kann es sogar zu Fischsterben kommen.
Die Behörde weist darauf hin, dass ein Zuwiderhandeln gegen das Verbot ein Verwaltungsstrafverfahren nach sich ziehen kann. Für eine gute Wasserqualität und eine schadlose Abfuhr von Hochwässern sei es erforderlich, Grün- und Strauchschnitt zu entsprechend errichteten Lagerplätzen oder Abfallzentren zu bringen.
Quelle: https://www.hofstetten-gruenau.gv.at/Lagerung_und_Entfernung_von_Gruen-_und_Strauchschnitt
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