Grundbesitzer müssen Bäume und Hecken zurückschneiden

Mona HopfingerMona Hopfinger
Schnittpflicht bei Bäumen und Sträuchern entlang der Straße mit Höhen- und Abstandsangaben
© Mit KI (Gemini) generiert

Die Gemeinde Weißenkirchen im Attergau erinnert Grundbesitzer an ihre Pflicht, Bäume, Sträucher und Hecken entlang öffentlicher Straßen zurückzuschneiden. Bei Verstößen haften die Eigentümer für Schäden und Unfälle.

Grundbesitzer sind verpflichtet, ihre Bäume, Sträucher und Hecken entlang öffentlicher Straßen regelmäßig zu kürzen. Das vorgeschriebene Regelprofil erstreckt sich auf das öffentliche Gut bis zur Grundgrenze, mindestens aber 0,50 Meter links und rechts vom befestigten Fahrbahnrand. Die Höhe muss senkrecht gemessen bis zu 4,50 Meter freigehalten werden.

Für Geh- und Radwege gilt eine erforderliche Höhe von 2,5 Metern, wie in der Straßenverkehrsordnung festgelegt ist. An Kreuzungen dürfen Sträucher, die die Sicht behindern könnten, maximal 80 Zentimeter über der Fahrbahn hoch sein.

Haftung bei Schäden

Die Gemeinde weist darauf hin, dass sich Äste bei Schnee und Nässe oft erheblich senken. Grundbesitzer sollten Hecken auch auf der Straßenseite möglichst weit zurückschneiden, um Platz für die Schneeräumung zu schaffen.

Wenn Verkehrsteilnehmer Schäden erleiden oder in einen Unfall verwickelt werden, haften dafür die Grundbesitzer. Das ist in Paragraf 83 der Straßenverkehrsordnung sowie in den Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen geregelt.

Quelle: https://www.weissenkirchen.ooe.gv.at/Baeume_Straeucher_und_Hecken_zurueckschneiden

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