Grundeigentümer müssen Äste und Sträucher zurückschneiden

Mathias FischerMathias Fischer
Verkehrssicherheit: Lichtraumprofil freihalten, Mindesthöhe Straße 4,50 m, Gehweg 2,20 m
© Mit KI (Gemini) generiert

Die Marktgemeinde Rabenstein an der Pielach erinnert Grundeigentümer daran, überhängende Äste und Sträucher regelmäßig zu kontrollieren. Besonders in der warmen Jahreszeit wachsen Pflanzen rasch in den Verkehrsraum hinein.

Die Marktgemeinde Rabenstein an der Pielach fordert Grundeigentümer auf, den Bewuchs entlang ihrer Grundstücke regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf zu kürzen. Während Bäume, Sträucher und Hecken das Ortsbild verschönern, dürfen sie Gehsteige, Straßen und Zufahrten nicht beeinträchtigen.

Äste, die in den öffentlichen Raum ragen, können Fußgänger, Radfahrer und Personen mit Kinderwägen behindern. Auch für Müllfahrzeuge, Einsatzfahrzeuge und andere höhere Fahrzeuge stellen sie ein Problem dar. Die Gemeinde verweist darauf, dass die Sicherheit und Benützbarkeit von Straßen, Gehsteigen und Wegen gewährleistet bleiben muss.

Gesetzliche Vorgaben zum Lichtraumprofil

Laut § 91 Straßenverkehrsordnung 1960 müssen Bäume, Sträucher und Hecken ausgeästet oder entfernt werden, wenn sie die Verkehrssicherheit oder die Benützbarkeit der Straße beeinträchtigen.

Grundeigentümer sollen folgende Mindesthöhen einhalten:

  • Über der Fahrbahn: mindestens 4,50 Meter
  • Über Gehsteigen: mindestens 2,20 Meter

Zusätzlich müssen Verkehrszeichen, Straßenbeleuchtung sowie Sichtbereiche bei Kreuzungen, Einfahrten und Kurven gut sichtbar und frei bleiben.

Die Marktgemeinde bedankt sich bei allen Bürgern für die Mithilfe. Durch regelmäßige Pflege von Bäumen, Hecken und Sträuchern leisten Grundeigentümer einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit und zur guten Erreichbarkeit im Gemeindegebiet.

Quelle: https://www.rabenstein.gv.at/Ueberhaengende_Aeste_und_Straeucher_rechtzeitig_zurueckschneiden_1

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