Grundstückseigentümer müssen Gehwege freihalten

Mathias FischerMathias Fischer
Baum- und LKW-Abmessungen: 2,50 m für Personen, 4,50 m für LKW
© Marktgemeinde Weiden am See

Eigentümer von Grundstücken werden an ihre Pflicht erinnert, überhängende Äste und Sträucher zurückzuschneiden. Gehwege, Fahrbahnen und öffentliche Bereiche müssen freigehalten werden.

Besitzer von Liegenschaften sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Äste, Sträucher und Grünschnitt nicht in öffentliche Bereiche ragen. Die Anrainerpflicht umfasst das Freihalten von Gehwegen und Fahrbahnen.

Die Regelung betrifft alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, deren Vegetation in den öffentlichen Raum hineinwächst. Sie müssen den Bewuchs entsprechend zurückschneiden.

Quelle: https://weiden-see.at/sites/neuigkeiten-unserer-vereine-und-betriebe?posts=6a6b22affbc81199208f0d55

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