Grundstückseigentümer müssen Gehwege freihalten
Eigentümer von Grundstücken werden an ihre Pflicht erinnert, überhängende Äste und Sträucher zurückzuschneiden. Gehwege, Fahrbahnen und öffentliche Bereiche müssen freigehalten werden.
Besitzer von Liegenschaften sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Äste, Sträucher und Grünschnitt nicht in öffentliche Bereiche ragen. Die Anrainerpflicht umfasst das Freihalten von Gehwegen und Fahrbahnen.
Die Regelung betrifft alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, deren Vegetation in den öffentlichen Raum hineinwächst. Sie müssen den Bewuchs entsprechend zurückschneiden.
Quelle: https://weiden-see.at/sites/neuigkeiten-unserer-vereine-und-betriebe?posts=6a6b22affbc81199208f0d55
Worüber spricht Weiden am See morgen?
Bald verfügbar: Kostenloses News Briefing aus deiner Region – jeden Morgen um 6 Uhr.
Mit der Anmeldung nimmst du die Datenschutzerklärung zur Kenntnis.