Gutachten: Abstimmungswiederholung im Landtag war rechtswidrig

Mona HopfingerMona Hopfinger
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Ein Rechtsgutachten des Verfassungsrechtlers Heinz Mayer bestätigt die Position der steirischen Opposition: Die Wiederholung einer Abstimmung im Landtag war unzulässig. SPÖ, Grüne, Neos und KPÖ fordern nun Konsequenzen.

Die umstrittene Abstimmungspanne im steirischen Landtag ist laut einem Rechtsgutachten eindeutig zu bewerten: Die ursprüngliche Abstimmung war rechtswirksam, die anschließende Wiederholung hingegen rechtswidrig und unwirksam. Zu diesem Ergebnis kommt Univ. Prof. DDr. Heinz Mayer in seiner Expertise.

Der renommierte Verfassungsrechtler stellt fest, dass kein berechtigter Grund für eine neuerliche Abstimmung vorlag. Die Dritte Landtagspräsidentin hatte das Ergebnis ordnungsgemäß verkündet und vorab keinen Zweifel daran geäußert. Auch der Umstand, dass die Geschäftszahl beim Aufruf des Ausschussantrags irrtümlich unvollständig verlesen wurde, rechtfertige keine Wiederholung.

„Die vom Zweiten Landtagspräsidenten angeordnete Wiederholung der Abstimmung war – da rechtlich nicht vorgesehen – rechtswidrig und daher unwirksam“, hält Mayer in seinem Gutachten fest.

Opposition sieht sich bestätigt

SPÖ, Grüne, Neos und KPÖ hatten bereits unmittelbar nach dem Vorfall kritisiert, dass eine abgeschlossene Abstimmung nicht wiederholt werden könne, nur weil das Ergebnis den Regierungsparteien nicht gefalle. Die Expertise bestätige nun ihre Rechtsauffassung, so die vier Parteien.

„Dieses Gutachten bestätigt eindeutig, was wir von Anfang an gesagt haben: Die erste Abstimmung war gültig, die Wiederholung war rechtswidrig und unwirksam“, erklären Hannes Schwarz, Sandra Krautwaschl, Niko Swatek und Claudia Klimt-Weithaler. Es gehe nicht um eine politische Meinung, sondern um die Einhaltung geltender Gesetze.

Forderung nach Verantwortungsübernahme

Die Oppositionsvertreter fordern, dass die Präsidenten Deutschmann und Amon die rechtliche Bewertung eingestehen und Verantwortung übernehmen müssen. Nach einem derartigen Rechtsbruch könne nicht einfach zur Tagesordnung übergegangen werden. Die Regierungsparteien seien aufgefordert, einen Weg zu skizzieren, wie eine Zusammenarbeit in Zukunft aussehen könne.

Für die Opposition wirft der Vorgang eine grundsätzliche Frage auf: Wurde hier ausgetestet, inwiefern parlamentarische Regeln gebrochen werden können? Das Gutachten zeige jedenfalls, dass die Grenze des rechtlich Zulässigen überschritten worden sei.

SPÖ, Grüne, Neos und KPÖ erwarten schnellstmöglich Klarheit darüber, wie mit der rechtswidrigen Abstimmung umgegangen werden soll und wie sichergestellt wird, dass sich ein solcher Vorgang nicht wiederholt. Die Causa müsse politisch und parlamentarisch aufgearbeitet werden. Parlamentarische Grundregeln dürften nicht davon abhängen, ob ein Abstimmungsergebnis der Mehrheit gerade politisch gefalle oder nicht.

Quelle: https://stmk.spoe.at/news/ie-praesidenten-deutschmann-und-amon-muessen-ihr-fehlverhalten-endlich-eingestehen

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