Angeklagte nach Felssturz in Steyr

Nach mehrmonatiger Pause wird am Donnerstag der Prozess um den tödlichen Felssturz in Unterhimmel fortgesetzt. Ein Sachverständigengutachten liegt nun vor. Zwei Männer müssen sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten.
Im Februar 2023 kamen bei Hangsicherungsarbeiten in Steyr-Unterhimmel zwei Arbeiter ums Leben. Nun wird der Prozess gegen den Seniorchef eines Kärntner Sprengunternehmens und einen Geologen fortgesetzt. Beide weisen die Vorwürfe der fahrlässigen Tötung zurück.
Das Gericht hatte ein zusätzliches Gutachten zum Unfallhergang angefordert.
Bagger arbeitete direkt auf gefährdetem Felsen
Laut Sachverständigem hätte der Bagger an der Unfallstelle nicht eingesetzt werden dürfen. Das Gerät habe direkt auf dem absturzgefährdeten Gestein gearbeitet – nicht daneben, wie zunächst vermutet.
Unklar blieb lange, wer für die Vermessung des Geländes zuständig war: die Lawinen- und Wildbachverbauung als Auftraggeber oder das Bauunternehmen, wie in der Ausschreibung vorgesehen. Das ursprüngliche Konzept für den Abtrag sei bereits eine Woche vor dem Unglück hinfällig gewesen. Eine Überarbeitung war geplant, doch dazu kam es nicht mehr.
3.000 Kubikmeter Gestein stürzten ab
Am 8. Februar 2023 lösten sich während der Arbeiten rund 3.000 Kubikmeter Gestein vom bröckelnden Hang. Die beiden Arbeiter im Alter von 31 und 64 Jahren wurden unter den Massen begraben. Einer der Toten war der Sohn des angeklagten Seniorchefs.
Wegen der extremen Gefahr am Unglücksort konnten die Leichen erst sechs Tage später geborgen werden. Der Felssturz beschädigte zudem ein Nebengebäude eines Wohnhauses und eine Garage. Insgesamt wurden vier Gebäude evakuiert.
Das Urteil soll noch am Donnerstag verkündet werden. Im Falle eines Schuldspruchs drohen den Angeklagten bis zu zwei Jahre Haft.
Quelle: APA
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