Gutachten soll Gefährlichkeit von Mordverdächtigem klären

Nach der tödlichen Attacke auf einen Mithäftling in der Justizanstalt Klagenfurt wurde der Auftrag für ein psychiatrisches Gutachten des 17-jährigen Tatverdächtigen erweitert. Die Staatsanwaltschaft will auf Basis der Expertise eine andere Unterbringung beantragen.
Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat den Auftrag an jene psychiatrische Sachverständige erweitert, die den 17-jährigen Tatverdächtigen untersucht. In das Gutachten soll nun auch der jüngste Vorfall, die Tötung eines 19-jährigen Mithäftlings, einbezogen werden. Sobald die Expertise zur Zurechnungsfähigkeit und Gefährlichkeit des Jugendlichen vorliegt, könnte die Staatsanwaltschaft im Rahmen einer Haftprüfung eine andere Form der Unterbringung beantragen.
„Wir brauchen dafür eine fundierte Grundlage“, sagte Christian Pirker, Sprecher der Staatsanwaltschaft Klagenfurt, am Mittwoch zur APA. Eine vorläufige Unterbringung könne ausschließlich durch ein Gericht angeordnet werden. Die nächste Haftverhandlung ist regulär spätestens für den 24. September vorgesehen. Sollte das Gutachten bereits früher vorliegen und eine entsprechende Unterbringung rechtfertigen, könnte die Verhandlung auch vorgezogen werden.
Unterbringung derzeit nicht bekannt
Wo der 17-Jährige aktuell untergebracht ist und unter welchen Bedingungen, blieb zunächst offen. Die Justizanstalt Klagenfurt verwies auf das Justizministerium, von dem ebenfalls keine näheren Informationen bekanntgegeben wurden.
Tödlicher Vorfall in Haftraum
Die tödliche Attacke ereignete sich in der Nacht auf Dienstag in einem Zwei-Personen-Haftraum der Justizanstalt Klagenfurt. Justizwachebeamte entdeckten den leblosen 19-jährigen Häftling. Der 17-jährige Verdächtige gestand am Dienstagabend, seinen Zellengenossen im Zuge eines Streits bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und ihm anschließend mit einem Einwegrasierer tödliche Verletzungen im Halsbereich zugefügt zu haben. Nach Angaben des Jugendlichen soll es zuvor Drohungen seitens des Opfers gegeben haben.
Der 17-Jährige befand sich bereits wegen gefährlicher Drohung und versuchter Brandstiftung in Untersuchungshaft. Als Haftgrund wurde Tatbegehungsgefahr angeführt. Zudem lagen Hinweise auf psychische Auffälligkeiten vor. Bereits am 8. August hatte die Staatsanwaltschaft deshalb ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben.
Volksanwaltschaft prüft den Fall
Die Volksanwaltschaft hat mittlerweile ein Prüfverfahren eingeleitet. Volksanwältin Gabriela Schwarz (ÖVP) sieht in der Angelegenheit „dringenden Aufklärungsbedarf“. Insbesondere soll geklärt werden, ob möglichen Hinweisen auf eine psychische Beeinträchtigung ausreichend nachgegangen wurde und ob eine spezielle Unterbringungsform erforderlich gewesen wäre.
Quelle: APA
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