Häftling in Garsten getötet – zweiter Todesfall in zwei Wochen

Im Forensisch-Therapeutischen Zentrum Garsten ist am Montag ein 40-jähriger Insasse tot aufgefunden worden. Tatverdächtig ist ein 63-jähriger Mithäftling, bei dem es sich um einen verurteilten Doppelmörder handeln soll. Es ist bereits der zweite Tötungsfall im österreichischen Strafvollzug binnen 14 Tagen.
Ein 40-jähriger Häftling ist am 14. September im Forensisch-Therapeutischen Zentrum Garsten leblos aufgefunden worden. Der Mann soll von einem 63 Jahre alten Insassen vorsätzlich getötet worden sein. Laut ersten Informationen handelt es sich bei dem Tatverdächtigen um einen rechtskräftig verurteilten Doppelmörder, der im Sommer 2017 in Linz ein betagtes Ehepaar umgebracht hat.
Erst zwei Wochen zuvor hatte es in der Justizanstalt Klagenfurt einen ähnlichen Vorfall gegeben: Am 1. September wurde dort ein 19-Jähriger von seinem 17-jährigen Haftraum-Kollegen getötet. Der jüngere Insasse gestand die Tat. Wie tags darauf bekannt wurde, gab es beim Tatverdächtigen Hinweise auf psychische Auffälligkeiten, möglicherweise eine Erkrankung. Die Staatsanwaltschaft hatte ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben, das zum Tatzeitpunkt noch nicht vorlag.
Gutachten wird um Tötungsaspekt erweitert
Mitte September lag das Gutachten laut Staatsanwaltschaft Klagenfurt noch immer nicht vor – es wird nun um den Aspekt der Tötung ausgeweitet. Von der Familie des tatverdächtigen 17-Jährigen sei eine Anschuldigung gegen die Justizanstalt Klagenfurt erhoben worden: Der 17-Jährige sei vor der Tat von dem späteren Opfer bedroht worden. Eine solche Drohung sei aber aktenmäßig nicht belegt, so die Staatsanwaltschaft.
Wegen dieser Anschuldigung wurde ein Bericht an die Oberstaatsanwaltschaft Graz geschickt. Diese entscheidet nun, ob der Staatsanwaltschaft Klagenfurt das Verfahren entzogen wird, um den Anschein der Befangenheit zu vermeiden.
Umgang mit psychisch beeinträchtigten Menschen als Problem
Ein zentrales Problem im Strafvollzug ist neben Personalmangel und Überbelegung der Umgang mit psychisch beeinträchtigten Menschen. Darauf machte im Juli auch eine Untersuchungskommission aufmerksam, die Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) im Jänner nach dem Tod eines Häftlings in Hirtenberg eingesetzt hatte.
Am 15. Jänner gab das Justizministerium bekannt, dass im vergangenen Dezember ein Mann in der Justizanstalt Hirtenberg gestorben ist. Er sollte aufgrund einer medizinischen Anordnung auf die psychiatrische Abteilung einer Krankenanstalt gebracht werden und wehrte sich dabei heftig. Dadurch wurden er selbst und sechs Justizwachebeamte unterschiedlich schwer verletzt, so das Justizministerium. Nachdem man ihn vorläufig stabilisiert hatte, kam er in ein Krankenhaus, wo er aber noch am selben Abend starb.
Volksanwaltschaft kritisierte Systemversagen
Nach Kritik der Volksanwaltschaft, wonach der an einer akuten Psychose leidende Häftling nicht in eine Justizanstalt, sondern in eine psychiatrische Einrichtung gehört hätte, setzte Sporrer eine Untersuchungskommission ein. Ein Justizwachebeamter wurde zunächst suspendiert.
Am 26. März stellte die Volksanwaltschaft ein Systemversagen im Strafvollzug fest, insbesondere was den Umgang mit psychisch erkrankten Menschen betrifft. Zumindest in einigen Justizanstalten sei deren Versorgung nur bedingt beziehungsweise nicht ausreichend gewährleistet. Am selben Tag wurde bekannt, dass ein Häftling in der Justizanstalt Klagenfurt Suizid begangen hatte: Er war am 17. Februar leblos aufgefunden und reanimiert worden, starb jedoch vier Tage später im Klagenfurter Klinikum.
Untersuchungskommission stellte systemische Mängel fest
Am 6. Juli stellte auch die von Sporrer im Jänner eingesetzte Untersuchungskommission im Strafvollzug systemische Mängel fest. Die Haftbedingungen bedürften einer markanten Verbesserung. Kritik gab es unter anderem an der Generaldirektion für den Strafvollzug und freiheitsentziehende Maßnahmen, wo es keine Personalentwicklungsstrategie gebe.
Laut Amnesty International belegt der Bericht auch eklatante Versorgungslücken bei der Betreuung psychisch beeinträchtigter Menschen in Haft, wie sie Menschenrechtsorganisationen seit Jahren kritisieren. Sporrer kündigte an, der Bericht werde umgehend einer Analyse unterzogen. Danach soll eine Gesamtstrategie entwickelt werden, um den Ist-Zustand raschest möglich zu verbessern.
Weitere Todesfälle und Missbrauchsfall
Am 17. Februar wurden in Zusammenhang mit dem Suizid eines 23-jährigen U-Häftlings in der Justizanstalt Josefstadt vom Mai 2025 massive Vorwürfe gegen die Justiz erhoben. Der Mann sei in Untersuchungshaft gekommen und nicht in eine psychiatrische Einrichtung verlegt worden, obwohl eine Mitarbeiterin des Sozialen Dienstes seine Begutachtung angeregt und die Eltern aus Sorge um ihren Sohn dringenden Handlungsbedarf eingefordert hätten.
Am 10. Juli wurde über die APA ein weiterer Todesfall im Zusammenhang mit der Justizanstalt Josefstadt bekannt: Ein Häftling ist im August 2025 an einer Medikamentenvergiftung gestorben. Ein 50-jähriger irischer Staatsbürger, der in Salzburg lebte, wurde im Februar 2025 festgenommen und in U-Haft genommen. Grund dafür war ein Auslieferungsantrag der britischen Strafverfolgungsbehörden wegen mehrerer Sexualdelikte. Am Flughafen Wien brach er zusammen und wurde in eine Klinik gebracht, wo eine Medikamentenvergiftung festgestellt wurde. Am Ende entschied man, dass Beamte der Justizanstalt Hirtenberg ihn in die Justizanstalt Josefstadt bringen sollten. Er starb dort.
Am 1. September wurde ein 16-Jähriger vom Wiener Landesgericht verurteilt, weil er einen 15-jährigen Mithäftling in der Justizanstalt Eisenstadt misshandelt und missbraucht hatte. Im Prozess kam heraus, dass Täter und Opfer nach der Vergewaltigung von Eisenstadt in die Justizanstalt Münnichplatz verlegt wurden und dort kurzzeitig wieder in derselben Zelle waren.
Quelle: APA
Worüber spricht Oberösterreich morgen?
Kostenloses News Briefing aus deiner Region – jeden Morgen um 6 Uhr.
Mit der Anmeldung nimmst du die Datenschutzerklärung zur Kenntnis.