Häftling in Graz wegen Mordversuchs vor Gericht

Pia ProdingerPia Prodinger
©APA/EVA MANHART (Symbolbild)

Ein 34-Jähriger muss sich in Graz vor einem Geschworenengericht verantworten. Ihm wird vorgeworfen, vor drei Jahren einen Mithäftling vergewaltigt und lebensgefährlich verletzt zu haben.

Am Mittwoch stand ein 34-jähriger Häftling am Grazer Straflandesgericht vor einem Geschworenengericht. Die Anklage lautet auf versuchten Mord und Vergewaltigung. Der Mann soll im September 2023 einen Zellengenossen in der Justizanstalt Graz-Karlau sexuell missbraucht und schwer verletzt haben.

Es handelt sich bereits um den zweiten Prozess in dieser Sache. Im April heuer hatte das Gericht ein Unzuständigkeitsurteil gefällt, weshalb der Fall nun erneut aufgerollt wurde. Der Beschuldigte bekannte sich lediglich zur Körperverletzung schuldig.

Tat in gemeinsamer Zelle

Der Angeklagte befindet sich seit 2012 in einem forensisch-therapeutischen Zentrum. Das spätere Opfer kannte er bereits länger, beide waren im Maßnahmenvollzug untergebracht. In der Justizanstalt waren sie in einer gemeinsamen Zelle. Nach Angaben des Beschuldigten hätten sie sich gut verstanden.

Im September 2023 eskalierte die Situation. Der 34-Jährige soll seinen Mitgefangenen traktiert und vergewaltigt haben. Dabei soll er das Opfer mit einem Gürtel gewürgt haben. Aufgrund dieser Würgehandlung stufte das Gericht den Vorfall im ersten Verfahren als möglichen Mordversuch ein, was zur Zuständigkeit der Geschworenen führte.

Verteidigung spricht von eskaliertem Streit

Zusätzlich zur Anklage wegen versuchten Mordes und Vergewaltigung liegt ein Antrag auf erneute Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum vor. Der Verteidiger des Angeklagten wies die Vorwürfe zurück. Es habe sich lediglich um „die Eskalation eines Streites“ gehandelt, von sexuellen Handlungen könne keine Rede sein. „Er ist für die Körperverletzung verantwortlich, aber er ist kein Mörder“, betonte der Anwalt.

Nach den Eröffnungsplädoyers wurde die Öffentlichkeit vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Ein Urteil wurde für den Abend erwartet.

Quelle: APA

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