Häftlingstod in Klagenfurt: Strafvollzug erneut in Kritik

Pia ProdingerPia Prodinger
Polizistin in Uniform steht neben Streifenwagen mit Blaulicht in Österreich.
©APA/EVA MANHART (Symbolbild)

Nach der Tötung eines 19-Jährigen durch seinen Zellengenossen in der Justizanstalt Klagenfurt steht der österreichische Strafvollzug abermals im Fokus. Heuer häufen sich Vorfälle, bei denen der Umgang mit psychisch kranken Häftlingen kritisiert wird.

Ein 17-jähriger Insasse soll am 1. September in der Justizanstalt Klagenfurt seinen 19-jährigen Zellengenossen getötet haben. Der Jugendliche legte laut bisherigen Informationen ein Geständnis ab. Wie die APA recherchierte, lagen Hinweise auf psychische Auffälligkeiten oder eine mögliche psychische Erkrankung des Tatverdächtigen vor. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits ein psychiatrisches Gutachten veranlasst, das zum Tatzeitpunkt jedoch noch nicht abgeschlossen war.

Der Vorfall reiht sich in mehrere Fälle ein, die 2026 im österreichischen Strafvollzug für Aufsehen sorgten. Dabei rückte insbesondere der Umgang mit psychisch beeinträchtigten Häftlingen in den Fokus. Bereits im Juli hatte eine von Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) eingesetzte Untersuchungskommission auf entsprechende Probleme hingewiesen. Die Kommission war nach dem Tod eines Häftlings in der Justizanstalt Hirtenberg im Jänner eingerichtet worden.

Todesfall in Hirtenberg als Auslöser

Das Justizministerium gab am 15. Jänner bekannt, dass ein Insasse bereits im Dezember in der Justizanstalt Hirtenberg verstorben war. Der Mann sollte aufgrund einer medizinischen Anordnung auf eine psychiatrische Abteilung verlegt werden, setzte sich jedoch massiv zur Wehr. Dabei wurden sowohl er selbst als auch sechs Justizwachebeamte verletzt. Nach der Erstversorgung wurde der Häftling in ein Krankenhaus gebracht, wo er noch am selben Abend starb.

Die Volksanwaltschaft kritisierte in der Folge, dass der Mann, der an einer akuten Psychose gelitten habe, nicht in einer Justizanstalt, sondern in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden hätte sollen. Justizministerin Sporrer setzte daraufhin eine Untersuchungskommission ein. Zudem wurde ein Justizwachebeamter vorläufig suspendiert.

Kritik nach Suizid eines U-Häftlings

Am 17. Februar wurden schwere Vorwürfe gegen die Justiz im Zusammenhang mit dem Suizid eines 23-jährigen Untersuchungshäftlings in der Justizanstalt Josefstadt laut. Der Mann hatte sich im Mai 2025 das Leben genommen. Trotz Hinweisen einer Mitarbeiterin des Sozialen Dienstes sowie ausdrücklicher Sorgen seiner Eltern sei keine Verlegung in eine psychiatrische Einrichtung erfolgt.

Laut einem Bericht des „Falter“ war der 23-Jährige Ende Februar 2025 mit einer Psychose von einer Reise zurückgekehrt. In den folgenden Wochen wurde er mehrfach psychiatrisch behandelt. Nachdem er im April seine Mutter angegriffen und in einem Einkaufszentrum randaliert hatte, kam er in Untersuchungshaft. Dort hatte er zwar Kontakt zu psychologischen und psychiatrischen Fachkräften, erhielt jedoch keine Medikamente.

Am 26. März sprach die Volksanwaltschaft von einem Systemversagen im Strafvollzug, insbesondere im Umgang mit psychisch erkrankten Menschen. Deren Betreuung sei zumindest in einzelnen Justizanstalten nicht ausreichend gewährleistet. Ebenfalls an diesem Tag wurde bekannt, dass ein Häftling der Justizanstalt Klagenfurt, der am 17. Februar bewusstlos aufgefunden und reanimiert worden war, vier Tage später im Klinikum Klagenfurt verstorben war.

Bericht zeigt strukturelle Probleme auf

Auch die Untersuchungskommission der Justizministerin stellte am 6. Juli erhebliche Mängel im Strafvollzug fest. Nach ihren Erkenntnissen besteht deutlicher Verbesserungsbedarf bei den Haftbedingungen. Kritisiert wurde unter anderem das Fehlen einer Personalentwicklungsstrategie in der Generaldirektion für den Strafvollzug und freiheitsentziehende Maßnahmen.

Amnesty International sah in dem Bericht zudem einen Beleg für erhebliche Versorgungslücken bei psychisch beeinträchtigten Menschen in Haft. Menschenrechtsorganisationen hätten auf diese Probleme bereits seit Jahren hingewiesen. Sporrer kündigte an, den Bericht eingehend prüfen zu lassen und auf dieser Grundlage eine umfassende Strategie zur Verbesserung der Situation zu entwickeln.

Weiterer Todesfall in der Josefstadt

Am 10. Juli wurde über die APA ein weiterer Todesfall bekannt. Ein Häftling der Justizanstalt Josefstadt war bereits im August 2025 an einer Medikamentenvergiftung gestorben. Der 50-jährige irische Staatsbürger, der in Salzburg lebte, war im Februar 2025 festgenommen worden. Britische Behörden hatten seine Auslieferung wegen mehrerer Sexualdelikte beantragt.

Vor einer geplanten Abschiebung am 26. August über den Flughafen Wien kollabierte der Mann. In einer Klinik wurde eine Medikamentenintoxikation festgestellt. Dennoch wurde schließlich entschieden, ihn durch Beamte der Justizanstalt Hirtenberg in die Justizanstalt Josefstadt und nicht in ein Wiener Krankenhaus zu bringen. Dort verstarb er später.

Missbrauchsfall in Haft

Ebenfalls am 1. September wurde am Wiener Landesgericht ein 16-Jähriger verurteilt. Er hatte in der Justizanstalt Eisenstadt einen 15-jährigen Mithäftling misshandelt und sexuell missbraucht.

Im Zuge des Prozesses wurde bekannt, dass Täter und Opfer nach dem Vorfall von Eisenstadt in die Justizanstalt Münnichplatz verlegt worden waren. Dort seien beide vorübergehend erneut in derselben Zelle untergebracht worden.

Quelle: APA

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