Händler kritisieren Verbot von Alkoholverkauf aus Automaten

Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes untersagt den Verkauf von Alkohol aus Automaten ohne Personal. Betroffene Betreiber fürchten Umsatzeinbußen und zeigen sich über die Begründung verärgert, so der ORF.
Die Gerichtsentscheidung sorgt bei Händlern für Unmut. Neben befürchteten Umsatzverlusten wird vor allem die Argumentation kritisiert, wonach der Jugendschutz bei Automaten nicht sichergestellt werden könne. Zu den Betroffenen zählt Stefan Kaiser, der am Ortsrand von Kleinhöfleinen einen Automaten betreibt.
Winzerbetrieb erwirtschaftet Hälfte des Umsatzes mit Automat
Kaiser setzt seit sechs Jahren auf diese Verkaufsform. Der Automat sei besonders während der Coronavirus-Pandemie wichtig gewesen, um kontaktloses Einkaufen zu ermöglichen. Der Winzerbetrieb war nach eigenen Angaben der erste, der in dieser Größenordnung auf Automatenverkauf setzte.
Heute erzielt Kaiser bis zu 50 Prozent seines Gesamtumsatzes über den Automaten, rund 20 Prozent allein durch Weinverkauf. Eine Ausweitung des Verbots wäre für den kleinen Betrieb existenzbedrohend, betont der Winzer. Er vertritt die Rechtsauffassung, dass das Verbot für ihn nicht gelte, da der Automat auf Betriebsgrund stehe – eine Ansicht, die auch andere Winzer teilen.
Wirtschaftskammer zeigt sich verärgert
Viele Automatenbetreiber investieren nun in elektronische Altersüberprüfungssysteme, wozu auch Behörden raten. Alkohol macht häufig einen wesentlichen Teil des Automatenverkaufs aus. Die Wirtschaftskammer reagiert verständnislos bis verärgert auf die Entscheidung – insbesondere weil die Anschaffung solcher Automaten vor Jahren noch gefördert wurde.
Der Verwaltungsgerichtshof stellt jedoch klar, dass nur ein Mensch den Jugendschutz gewährleisten könne. Eine elektronische Altersprüfung reiche nicht aus, daher gelte das Verbot überall dort, wo kein Personal vorhanden sei. Wirtschaftskammerpräsident Andreas Wirth äußert Unverständnis: „Wir verstehen nicht, wie der Verwaltungsgerichtshof zu so einer Entscheidung kommt. 2021 wurden solche Automaten noch mit Fördergeldern unterstützt.“
Kinder- und Jugendanwältin verteidigt Entscheidung
Bei Zigarettenautomaten ist die elektronische Altersüberprüfung hingegen erlaubt. Für die Kinder- und Jugendanwältin des Landes, Nicole Bartl, stellt dies keinen Widerspruch dar. Sie befürwortet die Gerichtsentscheidung und betont, es brauche einen verantwortlichen Verkäufer, der entscheiden könne, einen Verkauf zu verweigern. Ein elektronischer Kartenleser könne dies nicht leisten.
Alkohol sei psychoaktiv, suchtfördernd, unfallrelevant und gesundheitsschädlich, argumentiert Bartl. Die Zahlen seien alarmierend: Sechs von zehn Jugendlichen geben an, in den letzten 30 Tagen einen Vollrausch gehabt zu haben.
Ob der Gesetzgeber die Gewerbeordnung ändern wird, bleibt offen – aktuell sind keine Reformvorhaben bekannt. Bei Verstößen gegen das Verkaufsverbot droht derzeit eine Strafe von mehr als 2.000 Euro.
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