Hallein: Hecken schneiden für freie Fahrt im Winter

Mona HopfingerMona Hopfinger
Schneepflug-LKW mit Schaufel räumt Schnee, daneben Messband mit 2,20m und Höhenangabe 4,50m
© Mit KI (Gemini) generiert

Die Stadt Hallein fordert Grundstückseigentümer auf, überhängende Hecken und Äste zurückzuschneiden. Nur so können Räum- und Streufahrzeuge im Winter ungehindert durchkommen.

Die Stadt Hallein appelliert an Grundstückseigentümer, überhängende Hecken, Sträucher und Äste rechtzeitig zu kürzen. Damit soll sichergestellt werden, dass Räum- und Streufahrzeuge im Winter ungehindert durchkommen.

Sobald Äste oder Hecken in Gehsteige und Straßen hineinragen, entsteht spätestens bei Glatteis oder Schneefall ein Problem: Die Räumfahrzeuge können dann nicht mehr ungehindert passieren.

Mindesthöhen müssen eingehalten werden

Hecken müssen bis zur Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden. Über Gehsteigen ist eine lichte Höhe von mindestens 2,20 Metern vorgeschrieben, über Fahrbahnen müssen mindestens 4,50 Meter frei bleiben.

Die Stadt fordert Grundstückseigentümer auf, ihre Grundstücke noch vor Beginn der kalten Jahreszeit zu kontrollieren und bei Bedarf zurückzuschneiden. Damit leisten Anrainer einen wichtigen Beitrag zu einem sicheren und reibungslosen Winterdienst.

Quelle: https://www.hallein.gv.at/Freie_Wege_fuer_den_Winterdienst

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