Hallein schafft Vergnügungssteuer für Kultur ab

Mona HopfingerMona Hopfinger
© Mit KI (Gemini) generiert

Die Stadt Hallein verzichtet seit 1. Oktober auf die Vergnügungsabgabe für kulturelle, sportliche und gesellschaftliche Veranstaltungen. Vereine und Veranstalter sparen dadurch Geld und Bürokratie.

Seit 1. Oktober müssen Veranstalter in Hallein keine Vergnügungsabgabe mehr für Events mit kulturellem, sportlichem oder gesellschaftlichem Mehrwert entrichten. Die Neuregelung betrifft ein breites Spektrum an Veranstaltungen: von Konzerten, Theateraufführungen und Kabaretts über Maskenbälle und Clubbings bis hin zu literarischen Lesungen, Messen und Ausstellungen. Auch Sportveranstaltungen fallen unter die neue Regelung.

Zusätzlich sind Veranstaltungen von Schulen, Universitäten, Bibliotheken, Museen und anerkannten Bildungseinrichtungen von der Abgabe befreit. Neben der finanziellen Entlastung entfällt auch ein erheblicher Teil des Verwaltungsaufwands.

Indirekte Förderung statt doppelter Bürokratie

Bürgermeister Alexander Stangassinger bezeichnet die Maßnahme als indirekte Kultur- und Vereinsförderung. Bisher hätten Vereine Vergnügungsabgabe zahlen müssen, um dann für dieselbe Veranstaltung auf anderem Weg Vereinsförderung zu erhalten. „Diese Absurdität stellen wir jetzt ab“, so Stangassinger.

Bislang mussten Eintrittskarten vorab bei der Gemeinde vorgelegt und fortlaufend nummeriert werden. Künftig reicht eine nachvollziehbare Aufzeichnung über Anzahl und Preis der verkauften Karten aus.

14.000 Euro Einnahmeverzicht für mehr Veranstaltungen

Mit der Neuregelung verzichtet die Stadt auf jährliche Einnahmen von rund 14.000 Euro. Gleichzeitig rechnet sie mit zusätzlichen Veranstaltungen und einer stärkeren Nutzung der städtischen Veranstaltungsstätten.

Mehr Kultur in Hallein schaffe öffentlichen Mehrwert für die Bevölkerung, ist der Bürgermeister überzeugt. Ein breiteres Veranstaltungsangebot bringe zudem mehr Menschen in die Stadt und stärke damit Gastronomie, Handel und Innenstadt.

Kommerzielle Events bleiben abgabepflichtig

Die Vergnügungsabgabe wird in Hallein bewusst nicht vollständig abgeschafft. Rein kommerzielle Veranstaltungsformen und touristische Angebote bleiben weiterhin abgabepflichtig. Erfasst werden etwa kommerzielle Coachings, Finanz-, Esoterik- oder Produktveranstaltungen sowie Spielapparate mit eigenem Abgabensatz. Die Stadt wählt damit einen differenzierteren Weg als Salzburg, das seine Vergnügungsabgabe Anfang 2025 ganz abschaffte.

Quelle: https://www.hallein.gv.at/Hallein_streicht_die_Vergnuegungssteuer_auf_Kultur_1

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