Hallwang: Ermäßigung für Nachmittagsbetreuung möglich
Die Gemeinde Hallwang informiert Eltern über mögliche Ermäßigungen beim Betreuungsbeitrag für die schulische Nachmittagsbetreuung. Ein Online-Tool ermöglicht eine erste Prüfung des Anspruchs.
Familien in Hallwang können unter bestimmten Voraussetzungen eine Ermäßigung des Betreuungsbeitrages für die schulische Nachmittagsbetreuung an der Volksschule beantragen. Die Gemeinde hat dazu ein Online-Berechnungstool zur Verfügung gestellt.
Eine Reduktion des Beitrags ist grundsätzlich möglich, wenn das jährliche Nettohaushaltseinkommen höchstens 19.500 Euro beträgt. Das entspricht laut Bundesministerium rund 1.380 Euro pro Monat.
Alle Einkünfte werden berücksichtigt
Für die Berechnung müssen sämtliche Einkünfte herangezogen werden. Dazu zählen gemäß Schulbeitragsverordnung nicht nur Löhne, Gehälter und Pensionen, sondern auch Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, Vermietung und Verpachtung, Unterhaltszahlungen sowie Kapitalerträge.
Die Gemeinde stellt ein Online-Tool zur anonymen Vorprüfung bereit. Die eingegebenen Daten werden dabei nicht gespeichert. Ergibt die Berechnung einen Betrag unter 105 Euro, besteht voraussichtlich ein Anspruch auf Ermäßigung.
Antragstellung bis 19. Oktober
Bei einem positiven Ergebnis der Vorprüfung sollen Eltern das Resultat ausdrucken und gemeinsam mit den erforderlichen Nachweisen im Gemeindeamt vorlegen. Zu den Nachweisen zählen Einkommensnachweise wie der Bescheid der Arbeitnehmerveranlagung 2025, Belege über Mietkosten, Betriebs- und Heizungskosten sowie gegebenenfalls Wohnbeihilfe.
Die Frist für die Abgabe der Unterlagen endet am 19. Oktober 2026. Im Gemeindeamt wird dann der tatsächliche Anspruch und die Höhe der Ermäßigung ermittelt. Die Online-Berechnung stellt lediglich eine unverbindliche Vorprüfung dar und keine Förderzusage.
Rechtsgrundlage ist die Schulbeitragsverordnung der Bildungsdirektion Salzburg vom 1. September 2026. Für Fragen steht Amtsleiter Horst Ebner unter der Telefonnummer 0662 661957 15 zur Verfügung.
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