Halte- und Parkverbot an Schulen in Neumarkt im Mühlkreis

Mona HopfingerMona Hopfinger
Halteverbot Schule Kindergarten Schulbus Uhrzeit 6:30-16:30 Schulgebäude
© Mit KI (Gemini) generiert

In Neumarkt im Mühlkreis gilt ab sofort ein generelles Halte- und Parkverbot in gekennzeichneten Bereichen vor Schulen und Kindergärten. Die Regelung soll die Sicherheit der Kinder erhöhen.

Die Marktgemeinde Neumarkt im Mühlkreis hat ein neues Halte- und Parkverbot in ausgewiesenen Zonen rund um Schulen und Kindergärten eingeführt. Das Verbot ist an Schultagen von 6.30 bis 16.30 Uhr gültig und tritt sofort in Kraft.

Von der Regelung ausgenommen sind Schulbusse. Die Maßnahme gilt dauerhaft und soll die Verkehrssituation im Umfeld der Bildungseinrichtungen sicherer machen.

Sicheres Ein- und Aussteigen ermöglichen

Die Gemeinde appelliert an alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, die markierten Verbotszonen zu respektieren und freizuhalten. Dadurch soll gewährleistet werden, dass Schul- und Kindergartenkinder gefahrlos ein- und aussteigen können.

Die entsprechende Verordnung ist auf der Website der Marktgemeinde verfügbar.

Quelle: https://www.neumarkt-muehlkreis.ooe.gv.at/Neues_Halte-_und_Parkverbot_in_ausgewiesenen_Zonen_im_Bereich_von_Kindergarten_und_Schulen

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