Halte- und Parkverbot in Töplitsch wegen Kirchtag

In Töplitsch gilt von 31. Juli bis 3. August ein Halte- und Parkverbot auf der Dorfstraße und am Klabuckenweg. Die Marktgemeinde Weißenstein hat die Verkehrsbeschränkungen anlässlich des Töplitscher Kirchtages verordnet.
Die Marktgemeinde Weißenstein hat am Mittwoch eine Verordnung erlassen, die vorübergehende Verkehrsbeschränkungen in Töplitsch regelt. Grund ist der Töplitscher Kirchtag, der am kommenden Wochenende stattfindet.
Die Maßnahmen gelten von 31. Juli 2026 um 18 Uhr bis 3. August 2026 um 8 Uhr. In diesem Zeitraum ist das Halten und Parken auf zwei Straßenabschnitten untersagt.
Betroffene Bereiche
Auf der Dorfstraße gilt das Verbot beidseitig ab der nordöstlichen Ortstafel Töplitsch bis zum Torbogen. Am Klabuckenweg erstreckt sich die Regelung von den Kreuzungsbereichen mit der Dorfstraße in Höhe der Feuerwehr Töplitsch bis zur Liegenschaft Klabuckenweg Nummer 2.
Die Verordnung wird durch entsprechende Verkehrszeichen kundgemacht. Die Verbotsschilder werden mit Zusatztafeln „Anfang“, „Mitte“ und „Ende“ an den festgelegten Stellen aufgestellt.
Die Regelung tritt mit der Aufstellung der Straßenverkehrszeichen in Kraft und endet mit deren Entfernung. Verstöße werden gemäß Straßenverkehrsordnung geahndet. Die Verordnung trägt die Nummer 120-2-20.26-4 und wurde von Bürgermeister Harald Haberle unterzeichnet.
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