Halterin muss nach Hundeattacke zahlen

Eine Hundehalterin muss die Kosten für die Unterbringung ihrer Tiere nach einer tödlichen Attacke auf eine Joggerin tragen. Das Landesverwaltungsgericht bestätigte die Vorschreibung von gut 10.000 Euro.
Das Landesverwaltungsgericht Linz hat die Kostenvorschreibung an die Halterin jener Hunde, die 2023 in Naarn (Bezirk Perg) eine Joggerin töteten, im Wesentlichen bestätigt. Die Frau hatte gegen die Rechnung für Abnahme, Unterbringung und Versorgung der Tiere Beschwerde eingelegt. Laut Entscheidung vom Freitag muss sie gut 10.000 Euro bezahlen.
Im Oktober 2023 griffen drei Hunde eine 60-jährige Joggerin an und töteten sie. Die Halterin wurde 2024 rechtskräftig wegen grob fahrlässiger Tötung zu 15 Monaten Haft verurteilt, davon fünf unbedingt. Einer der Hunde wurde kurz nach dem Vorfall eingeschläfert. Für die beiden anderen American Staffordshire Terrier ordnete das LVwG Oberösterreich später ebenfalls die schmerzlose Tötung an.
Beschwerde gegen Kostenvorschreibung
Die Halterin wollte die hohen Kosten für die beiden später getöteten Tiere nicht übernehmen. Das Gericht verwies auf das Oberösterreichische Hundehaltegesetz aus 2024: Demnach müssen Halterinnen und Halter für die Unterbringung abgenommener Hunde aufkommen. Dazu zählen auch Transporte, tierärztliche Leistungen und Einschläferungen. „Diese sind auch nach dem Entzug des Eigentums an den Hunden bis längstens ein Jahr ab rechtskräftigem Eigentumsentzug vorzuschreiben“, stellte das LVwG fest.
Die verrechneten Kosten seien nachvollziehbar und angemessen, befand das Gericht. Lediglich verhaltensmedizinische Evaluierungen zur Feststellung der besonderen Gefährlichkeit im Wert von gut 1.800 Euro durften der Halterin nicht in Rechnung gestellt werden. Nach Abzug dieses Betrags bleiben gut 10.000 Euro, die zu bezahlen sind.
Quelle: APA
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