Hartkirchen: Vereinsförderung bis 30. September beantragen

Die Gemeinde Hartkirchen vergibt auch heuer wieder Förderungen an örtliche Vereine. Anträge für die Vereinsförderung 2026 können ab sofort eingereicht werden. Die Frist endet am 30. September.
Die Gemeinde Hartkirchen stellt auch im Jahr 2026 wieder finanzielle Mittel für lokale Vereine zur Verfügung. Interessierte Vereine können ihre Anträge ab sofort einreichen, müssen dabei jedoch die Frist beachten.
Frist endet im September
Anträge müssen bis spätestens 30. September des laufenden Jahres eingereicht werden. Verspätete Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden, wie die Gemeinde mitteilt.
Die Antragstellung erfolgt über ein Online-Formular auf der Homepage der Gemeinde. Dort finden sich auch weitere Informationen zu den geltenden Richtlinien.
Grund- und Projektförderung möglich
Für die Grundförderung ist der schriftliche Antrag bis spätestens 30. September über das Online-Formular einzureichen.
Bei der Projektförderung muss der Antrag ebenfalls bis 30. September schriftlich eingereicht werden. Er richtet sich an den Gemeinderat beziehungsweise Gemeindevorstand und muss Inhalt, Zweck sowie die Förderungswürdigkeit des Projekts darlegen. Beizulegen sind sämtliche Rechnungen sowie Zahlungsnachweise und bereits erhaltene Förderungen. Gefördert werden können Projekte, deren Rechnungsdatum im Zeitraum vom 1. Oktober des vorangegangenen Jahres bis 30. September des laufenden Jahres liegt.
Weitere Auskünfte erteilt das Gemeindeamt Hartkirchen am Kirchenplatz 1 unter der Telefonnummer +43 7273 8956 oder per E-Mail an gemeinde@hartkirchen.ooe.gv.at.
Quelle: https://www.hartkirchen.at/Vereinsfoerderung_2026-_jetzt_Antrag_stellen_2
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