Hecken bis 30. November zurückschneiden

Grundstückseigentümer werden ersucht Hecken und Sträucher entlang öffentlicher Straßen bis spätestens 30. November 2026 auf die Grundstücksgrenze zurückschneiden. Überhängende Äste gefährden den Verkehr und behindern den Winterdienst.
Vor Beginn des Winterdienstes sind Grundstückseigentümer aufgerufen, Hecken und Sträucher entlang öffentlicher Straßen zu stutzen. Diese dürfen nicht über die Grundstücksgrenze in den Straßenraum ragen.
Überhängende Äste beeinträchtigen die Verkehrssicherheit und stellen für vorbeifahrende Fahrzeuge ein Risiko dar. Zudem drohen bei Schneedruck Schäden an den Pflanzen. Der Winterdienst wird durch überstehende Vegetation zusätzlich erschwert.
Die Frist für den Rückschnitt läuft bis 30. November 2026. Damit soll gewährleistet werden, dass Straßen und Gehwege im Winter problemlos geräumt werden können.
Quelle: https://www.zwettl-rodl.at/Information_zum_Heckenschnitt_entlang_oeffentlicher_Strassen
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