Hecken und Sträucher bis Ende Oktober zurückschneiden

Grundstückseigentümer sind aufgerufen, überhängende Äste und Hecken entlang öffentlicher Verkehrsflächen bis spätestens Ende Oktober zu kürzen. Die Maßnahme dient der Verkehrssicherheit im Winter.
Mit Blick auf die kommenden Wintermonate werden Grundstückseigentümer dazu aufgefordert, Äste, Sträucher und Hecken, die in öffentliche Verkehrsflächen hineinragen, bis Ende Oktober zu schneiden.
Laut § 91 der Straßenverkehrsordnung (StVO) 1960 muss der Lichtraum über öffentlichen Verkehrsflächen bis zu einer Höhe von 4,5 Metern frei bleiben. Diese Regelung gilt für alle angrenzenden Grundstücke.
Gefahr durch Schnee und Nässe
Vor allem in der kalten Jahreszeit können Äste durch Schnee und Nässe nach unten gedrückt werden. Dadurch kann der Winterdienst behindert werden. Zudem besteht die Gefahr von Unfällen und Sachschäden.
Für Schäden, die durch nicht zurückgeschnittene Vegetation entstehen, können Grundstückseigentümer haftbar gemacht werden.
Behördliche Maßnahmen möglich
Sollte der notwendige Rückschnitt nicht erfolgen, kann die zuständige Behörde rechtliche Schritte einleiten oder entsprechende Maßnahmen setzen. Die Aufforderung richtet sich an alle Eigentümer von Grundstücken entlang öffentlicher Straßen und Wege.
Quelle: https://www.rainbach-innkreis.ooe.gv.at/STRAeUCHER-_HECKENSCHNITT
Worüber spricht Rainbach im Innkreis?
Kostenloses News Briefing aus deiner Region – 1x pro Woche für Gemeinden.
Mit der Anmeldung nimmst du die Datenschutzerklärung zur Kenntnis.