Hecken und Sträucher zurückschneiden: Appell an Grundeigentümer

Mona HopfingerMona Hopfinger
Straßenschild mit Pfeil und Parkverbot, daneben ein Laternenpfahl und Hecken, Maße 4,50 m und 2,20 m
© Mit KI (Gemini) generiert

Überhängende Äste und Sträucher gefährden Fußgänger, Radfahrer und den Straßenverkehr. Eine Gemeinde ruft Grundeigentümer auf, Bewuchs zurückzuschneiden – auch um den Winterdienst nicht zu behindern.

Wachsen Pflanzen von Privatgrundstücken auf Gehsteige und Fahrbahnen, müssen Eigentümer diese zurückschneiden. Nur so können Wege und Straßen in voller Breite sicher genutzt werden.

Über der Fahrbahn muss ein Lichtraumprofil von mindestens 4,50 Meter Höhe frei bleiben, über Gehsteigen sind 2,20 Meter vorgeschrieben. Auch Straßenlaternen dürfen nicht zugewachsen sein, damit die Beleuchtung nicht eingeschränkt wird. Gleiches gilt für Verkehrszeichen und Hinweisschilder.

Eigentümer haften bei Unfällen

Kommt es wegen mangelndem Rückschnitt zu einem Unfall, haftet der Liegenschaftseigentümer. Die Straßenverkehrsordnung verpflichtet Behörden, Grundeigentümer zum Ausästen oder Entfernen von Bäumen, Sträuchern und Hecken aufzufordern, wenn diese die Verkehrssicherheit beeinträchtigen.

Winterdienst wird erschwert

In den Straßenraum ragende Pflanzen behindern nicht nur die Sicht und Benützung von Wegen. Sie erschweren auch die Arbeit der Räum- und Streufahrzeuge erheblich. Ein rechtzeitiger Rückschnitt unterstützt daher auch den Winterdienst.

Quelle: https://www.ungenach.at/Strauch-_und_Heckenschnitt_tragen_zur_Verkehrssicherheit_bei_

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