Heizkostenzuschuss 2026/2027 kann ab Oktober beantragt werden

Pia ProdingerPia Prodinger
Thermostatventil am Heizkörper zeigt Einstellung 3, nahaufnahme, weißer Kunststoffregler
© Oststeiermark Tourismus + B. Bergmann

In der Steiermark können einkommensschwache Haushalte ab 1. Oktober 2025 bis 26. Februar 2027 einen Heizkostenzuschuss in Höhe von 340 Euro beantragen. Voraussetzung ist unter anderem ein fünfjähriger ununterbrochener Hauptwohnsitz in der Steiermark.

Der Heizkostenzuschuss 2026/2027 steht einkommensschwachen Haushalten zur Verfügung und kann zwischen 1. Oktober 2025 und 26. Februar 2027 bei der Gemeinde beantragt werden. Die Förderung beläuft sich unabhängig von der Heizungsart auf 340 Euro.

Neue Antragsvoraussetzungen

Anspruchsberechtigt sind ausschließlich Personen, die seit mindestens fünf Jahren einen ununterbrochenen Hauptwohnsitz in der Steiermark nachweisen können. Drittstaatsangehörige haben keinen Anspruch auf die Förderung. Antragstellerinnen und Antragsteller müssen zudem die Heizkosten vorlegen.

Bei Pensionistinnen und Pensionisten wird das Einkommen anhand des Jahreslohnzettels (L16) für das vorangegangene Kalenderjahr ermittelt. Vom Bruttobezug werden die einbehaltenen Sozialversicherungsbeiträge sowie eine allfällige Lohnsteuer abgezogen.

Keinen Anspruch auf den Heizkostenzuschuss haben Personen, die in der Heizsaison Oktober 2026 bis März 2027 eine Wohnunterstützung beziehen.

Einkommensgrenzen

Für Einpersonenhaushalte liegt die Einkommensgrenze bei 1.827 Euro. Ehepaare dürfen maximal 2.741 Euro verdienen. Für jedes im Haushalt lebende Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird, erhöht sich die Grenze um 548 Euro.

Die Überweisung des Heizkostenzuschusses durch das Land Steiermark erfolgt ausschließlich unter Verwendung der internationalen Kontonummer IBAN. Diese sollte bei der Antragstellung mitgebracht werden.

Quelle: https://www.rohrbach-lafnitz.at/Heizkostenzuschuss_2023

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