Heizkostenzuschuss: Antragsfrist startet am 19. Oktober

In Vorarlberg können einkommensschwache Haushalte ab 19. Oktober 2026 wieder einen Heizkostenzuschuss beantragen. Die Frist läuft bis 12. Februar 2027. Die Höhe der Unterstützung richtet sich nach Haushaltsgröße und Einkommen.
Das Land Vorarlberg gewährt in der Heizperiode 2026/2027 erneut eine finanzielle Unterstützung für Haushalte mit niedrigem Einkommen. Die einmalige Förderung soll die Belastung durch Heizkosten abfedern. Anspruchsberechtigt sind Personen, deren monatliches Nettohaushaltseinkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet.
Die Einkommensgrenze liegt bei Ein-Personen-Haushalten bei 1.480 Euro netto pro Monat. Für zwei Personen gilt eine Grenze von 2.020 Euro, bei drei Personen sind es 2.480 Euro. Vier-Personen-Haushalte dürfen maximal 2.875 Euro verdienen, bei fünf Personen liegt die Grenze bei 3.325 Euro. Für jede zusätzliche Person im Haushalt erhöht sich der Grenzwert um 400 Euro.
Einschleifregelung ermöglicht reduzierten Zuschuss
Liegt das Haushaltseinkommen bis zu 200 Euro über der jeweiligen Grenze, kann über die Einschleifregelung noch eine reduzierte Förderung zwischen 50 und 250 Euro ausbezahlt werden.
Antragstellung online oder bei der Gemeinde
Der Antrag kann ab Montag, 19. Oktober 2026, bis einschließlich 12. Februar 2027 eingereicht werden. Möglich ist dies entweder online über das Formularservice des Landes Vorarlberg oder persönlich bei der Sozialabteilung der jeweiligen Wohngemeinde.
Für die Antragstellung müssen aktuelle Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen vorgelegt werden. Dazu zählen etwa Gehaltszettel, Pensionsnachweise oder Bestätigungen über Wohnbeihilfe. Voraussetzung ist zudem ein Hauptwohnsitz in der betreffenden Gemeinde.
Automatische Auszahlung für Sozialhilfe-Bezieher
Personen, die laufend Sozialhilfe beziehen, erhalten automatisch einen reduzierten Heizkostenzuschuss in Höhe von 180 Euro. Die Auszahlung erfolgt über die zuständige Bezirkshauptmannschaft, ein separater Antrag bei der Gemeinde ist nicht erforderlich.
Weitere Informationen und die geltenden Richtlinien sind auf der Website des Landes Vorarlberg abrufbar.
Quelle: https://koblach.at/neuigkeiten/heizkostenzuschuss-2026-2027-antraege-ab-19-oktober-moeglich
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