Heizkostenzuschuss bis 12. Februar beantragen

Einkommensschwächere Haushalte können bis 12. Februar 2027 einen Heizkostenzuschuss von maximal 250 Euro beantragen. In Frastanz ist die Antragstellung persönlich oder online möglich.
Für die Heizungsperiode 2026/27 steht einkommensschwächeren Haushalten erneut eine finanzielle Unterstützung zur Verfügung. Seit 19. Oktober 2026 können Anträge eingereicht werden, die Frist endet am 12. Februar 2027.
In Frastanz erfolgt die Antragstellung entweder persönlich in der Bürgerservice-Stelle oder online unter frastanz.at/heizkostenzuschuss. Voraussetzung ist ein Hauptwohnsitz in der Gemeinde.
Höhe und Voraussetzungen
Die Förderung orientiert sich an Haushaltsgröße und verfügbarem Einkommen. Ausbezahlt werden einmalig bis zu 250 Euro. Maßgeblich sind monatliche Einkommensgrenzen, die nach Personenanzahl gestaffelt sind: 1.480 Euro für Einzelpersonen, 2.020 Euro für Zwei-Personen-Haushalte, 2.480 Euro für drei Personen, 2.875 Euro für vier und 3.325 Euro für fünf Personen. Jede weitere Person erhöht die Grenze um 400 Euro.
Liegt das Haushaltseinkommen knapp darüber, greift eine Einschleifregelung mit reduzierten Zuschüssen. Diese gilt bis zu höheren Grenzen: 1.680 Euro (eine Person), 2.220 Euro (zwei Personen), 2.680 Euro (drei), 3.075 Euro (vier) und 3.525 Euro (fünf Personen). Pro weiterer Person kommen 200 Euro hinzu.
Nachweise und Sonderregelung
Bei der Antragstellung sind aktuelle Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder vorzulegen – etwa Gehaltszettel, Pensionsbezugsabschnitte, Kontoauszüge oder Wohnbeihilfebestätigungen.
Wer Sozialhilfe bezieht, muss keinen Antrag stellen. Diese Haushalte erhalten automatisch einen einmaligen Zuschuss von 180 Euro.
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