Heizkostenzuschuss bis zu 250 Euro beantragen

In Vorarlberg können Bürger ab 19. Oktober 2026 einen Heizkostenzuschuss beantragen. Die einmalige Förderung beträgt bis zu 250 Euro und kann bis 12. Februar 2027 beim zuständigen Gemeindeamt eingereicht werden.
Anspruchsberechtigte haben die Möglichkeit, den Zuschuss persönlich bei ihrem Wohnsitzgemeindeamt oder online über ein Formular des Landes Vorarlberg einzureichen. Der Aktionszeitraum läuft vom 19. Oktober 2026 bis 12. Februar 2027.
Voraussetzung für die Antragstellung ist der Nachweis des aktuellen Einkommens. Maßgeblich ist ausschließlich der Hauptwohnsitz der antragstellenden Person.
Einmalige Auszahlung pro Person
Die Förderung wird nur einmal gewährt, auch wenn während des Aktionszeitraums ein Wohnungswechsel erfolgt. Die Höhe beträgt maximal 250 Euro.
Weitere Auskünfte erteilen die Mitarbeiter im Bürgerservice der Gemeindeämter während der regulären Öffnungszeiten.
Quelle: https://www.innerbraz.at/Heizkostenzuschuss_2026_27_1
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