Heizkostenzuschuss in Bludenz ab 19. Oktober beantragen

Mona HopfingerMona Hopfinger
Heizkostenzuschuss-Checkliste mit den Händen gehalten, Bludenz
© Stadt Bludenz

In Bludenz können einkommensschwache Haushalte ab 19. Oktober 2026 wieder einen Heizkostenzuschuss beantragen. Die Unterstützung beträgt bis zu 250 Euro und kann bis 12. Februar 2027 persönlich oder online beantragt werden.

Mit dem Start der Heizsaison läuft heuer erneut die Aktion für den Heizkostenzuschuss in Bludenz an. Vom 19. Oktober 2026 bis zum 12. Februar 2027 haben Personen mit niedrigem Einkommen die Möglichkeit, die finanzielle Hilfe zu beantragen. Der einmalige Zuschuss kann bis zu 250 Euro betragen.

Voraussetzungen und Einkommensgrenzen

Antragsberechtigt sind Personen mit Hauptwohnsitz in Bludenz. Für die Beantragung muss ein Nachweis über das laufende Einkommen vorgelegt werden. Zu den berücksichtigten Einkommensarten zählen Löhne und Gehälter, Pensionen, Leistungen aus der Arbeitslosen- und Krankenversicherung, Wohnbeihilfe sowie Unterhaltszahlungen. Familienbeihilfe, Pflegegeld und Sonderzahlungen wie das 13. und 14. Monatsgehalt werden nicht als Einkommen gewertet.

Für die Heizperiode 2026/27 gelten gestaffelte Einkommensgrenzen: Ein Ein-Personen-Haushalt darf maximal 1.480 Euro verdienen, ein Zwei-Personen-Haushalt 2.020 Euro, ein Drei-Personen-Haushalt 2.480 Euro, ein Vier-Personen-Haushalt 2.875 Euro und ein Fünf-Personen-Haushalt 3.325 Euro. Für jede weitere Person erhöht sich die Grenze um 400 Euro.

Einschleifregelung und reduzierter Zuschuss

Wird die jeweilige Einkommensgrenze überschritten, greift die sogenannte Einschleifregelung. Der Betrag, um den die Grenze überschritten wird, wird vom maximalen Zuschuss von 250 Euro abgezogen. Bei einer Überschreitung von mehr als 200 Euro entfällt der Anspruch. Der niedrigste mögliche Zuschuss liegt bei 50 Euro.

Personen, die Sozialhilfe zur Sicherung des Lebensunterhalts oder zur Deckung des Wohnbedarfs beziehen oder darauf Anspruch haben, erhalten einen reduzierten Heizkostenzuschuss von einmalig 180 Euro automatisch über die zuständige Bezirkshauptmannschaft. Personen in Heimen, bestimmten Wohngemeinschaften oder Grundversorgungsquartieren sind von der Förderung ausgeschlossen.

Antragstellung persönlich oder online

Wie bereits im Vorjahr kann der Antrag ab 19. Oktober sowohl online auf bludenz.at unter Heizkostenzuschuss als auch persönlich bei der Stadt Bludenz eingereicht werden. Für die Antragstellung sind eine Bankomatkarte sowie Nachweise über das monatliche Haushalts-Nettoeinkommen erforderlich. Dazu zählen unter anderem aktuelle Lohnzettel, Pensionsbescheide, Bescheide von AMS oder Krankenversicherung, Wohnbeihilfebescheide, Gerichtsbescheide über Unterhalt oder Alimente sowie Nachweise über Kinderbetreuungsgeld oder Einkommen aus Vermietung und Verpachtung.

Quelle: https://www.bludenz.at/stadt-bludenz/aktuelles-presse/detail/heizkostenzuschuss-startet-wieder

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