Heizkostenzuschuss in Bruck an der Mur ab 1. Oktober

Pia ProdingerPia Prodinger
© Mit KI (Gemini) generiert

In Bruck an der Mur können Anträge für den Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark ab 1. Oktober 2026 eingereicht werden. Die Frist läuft bis 26. Februar 2027.

Die Stadt Bruck an der Mur hat die Antragstellung für den Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark für die Heizperiode 2026/2027 angekündigt. Anträge werden ab 1. Oktober 2026 bis 26. Februar 2027 im Bürger-Büro der Stadtgemeinde entgegengenommen.

Das Bürger-Büro ist Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr geöffnet.

Einkommensgrenzen für den Zuschuss

Die Förderung orientiert sich am monatlichen Haushaltseinkommen. Dieses wird nach der Formel Jahreseinkommen × 14 ÷ 12 ermittelt.

Folgende Einkommensgrenzen gelten:

  • Einpersonenhaushalte: 1.827 Euro
  • Ehepaare/Haushaltsgemeinschaften: 2.741 Euro
  • Für jedes kindergeldberechtigte Kind im Haushalt: zusätzlich 548 Euro

Wer keinen Anspruch hat

Personen, die bereits eine Wohnunterstützung beziehen, sind vom Heizkostenzuschuss ausgeschlossen. Weitere Auskünfte erteilt das Bürger-Büro der Stadt.

Die Richtlinien für den Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark stehen online zur Verfügung.

Quelle: https://www.bruckmur.at/aktuelles-aus-der-stadt/news-detail/heizkostenzuschuss-des-landes-steiermark-2026-2027.html

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