Heizkostenzuschuss in der Steiermark: 340 Euro für Haushalte

Die Steiermark unterstützt einkommensschwache Haushalte in der Heizperiode 2026/2027 mit einem einmaligen Zuschuss von 340 Euro. Anträge können ab 1. Oktober 2026 beim Gemeindeamt Wies eingereicht werden.
Die Steiermärkische Landesregierung vergibt für die kommende Heizperiode eine finanzielle Unterstützung an Haushalte mit geringem Einkommen. Die Einmalzahlung beträgt 340 Euro und richtet sich an Personen, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet.
Als Haushalt wird eine abgeschlossene Wohneinheit mit eigenem Koch-, Schlaf- und Sanitärbereich definiert. Die Förderung steht nur jenen zu, die unterhalb der festgelegten Einkommensgrenzen liegen.
Einkommensgrenzen für die Förderung
Für Ein-Personen-Haushalte liegt die Einkommensgrenze bei 1.827 Euro. Ehepaare und Haushaltsgemeinschaften dürfen maximal 2.741 Euro verdienen. Für jedes im Haushalt lebende Kind, das Familienbeihilfe bezieht, erhöht sich die Grenze um 548 Euro.
Bei der Berechnung ist zu beachten, dass bei 14 Gehältern das Netto-Jahreseinkommen durch zwölf zu dividieren ist. Die Einkommensgrenzen gelten auch für Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind.
Erforderliche Unterlagen und Antragstellung
Antragstellende müssen eine Rechnung der Heizkosten vorlegen, die auf ihren Namen ausgestellt ist. Diese Anforderung ist neu. Zusätzlich sind Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen erforderlich, die nicht älter als sechs Monate sein dürfen. Nachweise über Familienbeihilfe, Studienbeihilfe oder Unterhaltszahlungen sind ebenfalls vorzulegen.
Der Antrag kann ab 1. Oktober 2026 bis 26. Februar 2027 beim Gemeindeamt Wies gestellt werden. Onlineanträge sind nicht möglich, alle Anträge müssen persönlich im Gemeindeamt eingereicht werden.
Detaillierte Informationen sind in den Richtlinien für den Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark zu finden.
Quelle: https://www.wies.at/aktuelles-und-termine/aktuelles?posts=6ab6708228918f3d985537fc
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