Heizkostenzuschuss in der Steiermark: 340 Euro möglich

Das Land Steiermark unterstützt Haushalte im Winter 2026/2027 mit einem Heizkostenzuschuss von 340 Euro. Anträge können ab 1. Oktober 2026 gestellt werden, sofern bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
Für den Winter 2026/2027 vergibt das Land Steiermark erneut einen Heizkostenzuschuss. Die Fördersumme beträgt 340 Euro und gilt für sämtliche Heizungsanlagen. Anträge werden von 1. Oktober 2026 bis 26. Februar 2027 entgegengenommen.
Die Antragstellung erfolgt im Gemeindeamt der Marktgemeinde Bad Waltersdorf. Dabei müssen die erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden.
Voraussetzungen für den Zuschuss
Anspruch auf die Förderung haben Personen, die seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen und rechtmäßig mit Hauptwohnsitz in der Steiermark leben. Zudem muss der Hauptwohnsitz seit 24. September 2026 an der Antragsadresse gemeldet sein.
Das monatliche Haushaltseinkommen darf festgelegte Grenzen nicht übersteigen. Die Berechnung erfolgt, indem das Jahresnettoeinkommen inklusive Sonderzahlungen durch zwölf geteilt wird.
Einkommensgrenzen und Erhöhungsbeträge
Für Ein-Personen-Haushalte liegt die Einkommensgrenze bei 1.827 Euro monatlich. Ehepaare und Haushaltsgemeinschaften dürfen maximal 2.741 Euro pro Monat verdienen. Für jedes im Haushalt lebende Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird, erhöht sich die Grenze um 548 Euro.
Erforderliche Unterlagen
Antragstellende müssen Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen vorlegen. Zusätzlich ist eine schriftliche Bestätigung des Referats für Beihilfen und Sozialservice erforderlich, die bestätigt, dass keine Wohnunterstützung bezogen wird.
Auskünfte erteilt das Gemeindeamt der Marktgemeinde Bad Waltersdorf.
Quelle: https://www.bad-waltersdorf.gv.at/sites/aktuelles?posts=6abccc6ffc422832b68780ed
Worüber spricht Bad Waltersdorf?
Kostenloses News Briefing aus deiner Region – 1x pro Woche für Gemeinden.
Mit der Anmeldung nimmst du die Datenschutzerklärung zur Kenntnis.