Heizkostenzuschuss in der Steiermark ab Oktober beantragen

Pia ProdingerPia Prodinger
Thermostat-Regler von Danfoss auf einem Heizkörper auf Stufe 3 eingestellt
© fehring.at

In der Steiermark startet die Antragsfrist für den Heizkostenzuschuss 2026/2027. Anträge können von 1. Oktober 2026 bis 26. Februar 2027 eingereicht werden. Für Ein-Personen-Haushalte gilt eine Einkommensgrenze von netto 1.827 Euro.

Das Land Steiermark öffnet ab 1. Oktober 2026 die Antragsfrist für den Heizkostenzuschuss 2026/2027. Anspruchsberechtigte haben bis zum 26. Februar 2027 Zeit, ihre Anträge einzureichen. In der Stadtgemeinde Fehring können die Anträge persönlich in den Bürgerservicestellen gestellt werden.

Voraussetzungen für den Zuschuss

Antragstellerinnen und Antragsteller müssen seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen und rechtmäßig ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben. Zudem ist erforderlich, dass sie zumindest seit 24. September 2026 mit Hauptwohnsitz an der Antragsadresse gemeldet sind. Diese Regelung gilt auch für weitere Personen im Haushalt, die bei der Ermittlung der Fördergrenzen berücksichtigt werden.

Ein oder mehrere an der Antragsadresse gemeldete Nebenwohnsitze stehen der Gewährung des Zuschusses grundsätzlich entgegen.

Wer keinen Anspruch hat

Vom Heizkostenzuschuss ausgeschlossen sind Personen, die in der Heizsaison 1. Oktober 2026 bis 31. März 2027 Wohnunterstützung beziehen. Auch Drittstaatenangehörige, Minderjährige und Personen, die über die Einkommensgrenze fallen, haben keinen Anspruch.

Bewohnerinnen und Bewohner von Pflege-, Alten-, Schüler- und Studentenheimen sind ebenfalls nicht anspruchsberechtigt. Eine Ausnahme gilt für abgeschlossene Wohneinheiten mit eigenem Koch-, Schlaf- und Sanitärbereich. Personen, die Grundversorgung beziehen, sind vom Zuschuss ausgeschlossen.

Wenn eine Person im Haushalt Wohnunterstützung bezieht, besteht für den gesamten Haushalt kein Anspruch auf den Heizkostenzuschuss.

Einkommensgrenzen und erforderliche Unterlagen

Ein-Personen-Haushalte können den Zuschuss beantragen, wenn ihr Einkommen bis netto 1.827 Euro beträgt. Bei Haushaltsgemeinschaften liegt die Grenze bei netto 2.741 Euro. Für jedes im Haushalt lebende Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird, kommen 548 Euro hinzu.

Die Einkommensgrenzen beziehen sich auf ein Zwölftel des Jahresnettoeinkommens inklusive Sonderzahlungen.

Für die Antragstellung sind Kontodaten, Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen sowie ein Nachweis der Heizkosten erforderlich. Als Einkommensnachweise gelten Kontoauszüge der letzten drei Monate, Monatslohnzettel, AMS-Bezug, Sozialhilfe-Bescheid oder Pensionsnachweis. Selbstständige müssen Einkommenssteuerbescheide der letzten drei Jahre vorlegen.

Nähere Informationen und die Richtlinie zum Heizkostenzuschuss sind auf dem Sozialserver des Landes Steiermark verfügbar.

Quelle: https://www.fehring.at/aktuelles/aktuelles?articles=heizkostenzuschuss-6aba37c18d93e02474812b3a

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