Heizkostenzuschuss in der Steiermark ab sofort beantragen

Einkommensschwache Haushalte in der Steiermark können ab 1. Oktober 2026 einen einmaligen Heizkostenzuschuss beantragen. Die Antragsfrist läuft bis 26. Februar 2027.
Das Land Steiermark unterstützt Haushalte mit geringem Einkommen durch einen einmaligen Heizkostenzuschuss. Anträge können seit 1. Oktober 2026 bei der jeweiligen Wohnsitzgemeinde eingereicht werden. Die Frist endet am 26. Februar 2027.
Voraussetzungen für den Zuschuss
Antragstellerinnen und Antragsteller müssen ihre Heizkosten nachweisen. Zudem ist ein ununterbrochener Hauptwohnsitz in der Steiermark von mindestens fünf Jahren erforderlich. An der Antragsadresse muss der Hauptwohnsitz seit spätestens 24. September 2026 gemeldet sein.
Drittstaatsangehörige sowie Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Detaillierte Informationen zu Einkommensgrenzen und weiteren Voraussetzungen sind in den Richtlinien für den Heizkostenzuschuss zu finden.
Quelle: https://www.weinitzen.gv.at/aktuelles/neuigkeiten/details/heizkostenzuschuss
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