Heizkostenzuschuss in Salzburg nur noch bis 30. September

Mathias FischerMathias Fischer
Heizkörperthermostat wird von einer Hand verstellt, Einstellung auf Stufe 3
© Land Salzburg/Bernhard Kern

Das Land Salzburg unterstützt einkommensschwache Haushalte mit 250 Euro für die Heizperiode 2025/2026. Die Antragsfrist läuft am 30. September ab. Bisher wurden heuer bereits 1,28 Millionen Euro ausbezahlt.

Wer in Salzburg Anspruch auf den Heizkostenzuschuss hat, muss sich beeilen: Anträge für die Heizperiode 2025/2026 können nur noch bis 30. September eingereicht werden. Das Land fördert einkommensschwache Haushalte mit 250 Euro pro Haushalt.

„Unser Ziel ist es, möglichst viele Anspruchsberechtigte zu erreichen. Wer die Voraussetzungen erfüllt, sollte die Gelegenheit nutzen und den Antrag noch rechtzeitig stellen – die Frist endet am 30. September“, betont Soziallandesrat Wolfgang Fürweger.

Über 5.100 Anträge bereits bewilligt

Seit Beginn der Antragstellung am 1. Jänner 2026 sind rund 8.400 Anträge beim Land Salzburg eingelangt. Knapp 6.400 davon wurden bereits bearbeitet, mehr als 5.100 Anträge konnten zugesichert oder ausbezahlt werden. Bisher flossen heuer 1,28 Millionen Euro an Heizkostenzuschüssen an berechtigte Haushalte. Insgesamt stehen für den diesjährigen Heizkostenzuschuss 2,35 Millionen Euro zur Verfügung.

Voraussetzungen für den Zuschuss

Antragsberechtigt sind volljährige Personen mit eigenem Haushalt und Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg, deren Nettoeinkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Die Einkommensgrenzen für die Heizperiode 2025/2026 betragen:

  • 1.424 Euro für Alleinlebende sowie Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher
  • 1.862 Euro für Ehepaare, Lebensgemeinschaften und eingetragene Partnerschaften

Die Grenzen erhöhen sich abhängig von der Haushaltsgröße – etwa für Kinder und weitere erwachsene Personen im Haushalt. Für eine rasche Bearbeitung wird empfohlen, erforderliche Einkommensnachweise direkt mit dem Antrag hochzuladen. Der Heizkostenzuschuss kann einmal pro Heizperiode genehmigt werden.

Hilfe bei der Antragstellung

Wer Unterstützung bei der Antragstellung benötigt oder Fragen hat, kann die Telefonhotline von Montag bis Donnerstag, 8.30 bis 12.00 Uhr, unter Tel. +43 662 8042-3669 nutzen. Informationen zum Heizkostenzuschuss stehen auch in Leichter Sprache zur Verfügung: www.salzburg.gv.at/heizkostenzuschuss-leicht

Weitere Informationen, die Förderrichtlinie sowie das Antragsformular gibt es unter: www.salzburg.gv.at/heizscheck

Quelle: https://www.bruck-grossglockner.at/Der_Heizkostenzuschuss_kann_noch_bis_30_September_beantragt_werden

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