Heizkostenzuschuss in Salzburg nur noch bis Ende September

Mathias FischerMathias Fischer
Heizkostenzuschuss 250 Euro: Kalenderblatt September 30, Sanduhr, Haus mit Heizkörper und Flamme.
© Mit KI (Gemini) generiert

Das Land Salzburg erinnert an die Antragsfrist für den Heizkostenzuschuss. Bis 30. September können Anspruchsberechtigte noch 250 Euro für die Heizperiode 2025/2026 beantragen. Bisher wurden heuer bereits 1,3 Millionen Euro ausbezahlt.

Die Frist für den Heizkostenzuschuss des Landes Salzburg läuft ab: Anträge für die Heizperiode 2025/2026 können nur noch bis 30. September eingereicht werden. Pro Haushalt beträgt die Unterstützung 250 Euro.

„Unser Ziel ist es, möglichst viele Anspruchsberechtigte zu erreichen. Wer die Voraussetzungen erfüllt, sollte die Gelegenheit nutzen und den Antrag noch rechtzeitig stellen – die Frist endet am 30. September“, betont Soziallandesrat Wolfgang Fürweger. Die Förderung richtet sich an Menschen, die durch Heizkosten besonders belastet sind.

Über 5.100 Anträge bereits bewilligt

Seit Beginn der Antragstellung am 1. Jänner 2026 sind rund 8.400 Anträge beim Land eingegangen. Knapp 6.400 davon wurden bereits bearbeitet, mehr als 5.100 konnten zugesichert oder ausbezahlt werden. Insgesamt hat das Land Salzburg heuer bereits 1,283 Millionen Euro an Heizkostenzuschüssen ausgezahlt. Für den diesjährigen Heizkostenzuschuss stehen insgesamt 2,35 Millionen Euro zur Verfügung.

Einkommensgrenzen und Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind volljährige Personen mit eigenem Haushalt und Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg, deren Nettoeinkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Für die Heizperiode 2025/2026 gelten folgende Einkommensgrenzen:

  • 1.424 Euro für Alleinlebende sowie Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher
  • 1.862 Euro für Ehepaare, Lebensgemeinschaften und eingetragene Partnerschaften

Die Grenzen erhöhen sich abhängig von der Haushaltsgröße, etwa für Kinder und weitere erwachsene Personen im Haushalt. Der Heizkostenzuschuss kann einmal pro Heizperiode genehmigt werden. Für eine rasche Bearbeitung wird empfohlen, die erforderlichen Einkommensnachweise direkt mit dem Antrag hochzuladen.

Unterstützung bei der Antragstellung

Wer Hilfe bei der Antragstellung benötigt oder Fragen hat, kann die Telefonhotline von Montag bis Donnerstag zwischen 08.30 und 12.00 Uhr unter der Nummer +43 662 8042-3669 nutzen. Informationen zum Heizkostenzuschuss stehen auch in Leichter Sprache zur Verfügung.

Weitere Informationen, die Förderrichtlinie sowie das Antragsformular sind auf der Website des Landes Salzburg unter www.salzburg.gv.at/heizscheck abrufbar. Informationen in Leichter Sprache finden sich unter www.salzburg.gv.at/heizkostenzuschuss-leicht.

Quelle: https://www.stuhlfelden.salzburg.at/Der_Heizkostenzuschuss_kann_noch_bis_30_September_beantragt_werden

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