Heizkostenzuschuss in Vorarlberg ab sofort beantragen

Mathias FischerMathias Fischer
Heizkostenzuschuss mit Euro-Scheinen, Münzen und Brille auf Holztisch
© hohenems.at

Das Land Vorarlberg unterstützt einkommensschwache Haushalte mit bis zu 250 Euro für Heizkosten. Anträge können seit heute online oder persönlich eingereicht werden.

Haushalte in Vorarlberg können ab sofort einen Heizkostenzuschuss beantragen. Die einkommensabhängige Unterstützung beträgt maximal 250 Euro pro Haushalt und wird einmalig vom Land gewährt. Antragsberechtigt sind Personen, deren Nettohaushaltseinkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet.

Maßgeblich für die Berechnung ist das gesamte Einkommen aller Personen mit Hauptwohnsitz im Haushalt. Dazu zählen Löhne, Gehälter, Renten, Pensionen, Leistungen aus der Arbeitslosen- und Krankenversicherung, Wohnbeihilfen, Unterhaltszahlungen, Kinderbetreuungsgeld sowie Lehrlings- und Zivildienstentschädigungen.

Einkommensgrenzen und Berechnungsmodell

Den vollen Zuschuss von 250 Euro erhalten Haushalte, deren Einkommen unterhalb folgender monatlicher Grenzen liegt:

  • 1-Personen-Haushalt: 1.480 Euro
  • 2-Personen-Haushalt: 2.020 Euro
  • 3-Personen-Haushalt: 2.480 Euro
  • 4-Personen-Haushalt: 2.875 Euro
  • 5-Personen-Haushalt: 3.325 Euro
  • 6-Personen-Haushalt: 3.725 Euro
  • 7-Personen-Haushalt: 4.125 Euro
  • 8-Personen-Haushalt: 4.525 Euro

Liegt das Haushaltseinkommen nicht mehr als 200 Euro über der Einkommensgrenze, greift eine Einschleifregelung. Dabei wird die Differenz zur Obergrenze vom maximalen Zuschuss abgezogen. Beträgt das monatliche Einkommen einer Einzelperson beispielsweise 1.590 Euro, werden 110 Euro vom Maximalbetrag abgezogen und 140 Euro ausbezahlt. Zuschüsse unter 50 Euro werden nicht ausgezahlt.

Sonderregelung für Sozialhilfe-Beziehende

Personen, die im Aktionszeitraum Sozialhilfe zur Sicherung des Lebensunterhaltes oder zur Deckung des Wohnbedarfs beziehen, erhalten einen reduzierten Zuschuss von 180 Euro. Dieser wird von Amts wegen durch die zuständige Bezirkshauptmannschaft ausbezahlt, sofern die Gemeinde den Zuschuss nicht bereits gewährt hat.

Keinen Anspruch auf den Heizkostenzuschuss haben Personen, die Leistungen der Grundversorgung beziehen oder in Heimen oder ähnlichen Einrichtungen der freien Wohlfahrtsträger untergebracht sind.

Antragstellung bis Februar möglich

Anträge können zwischen Montag, 19. Oktober 2026, und Freitag, 12. Februar 2027, eingereicht werden. Die Antragstellung ist online über ein Formular oder persönlich in der Sozialabteilung möglich.

Für die persönliche Antragstellung ist keine Anmeldung erforderlich. Die Sozialabteilung im Rathaus, Radetzkystraße 5, Erdgeschoss, ist Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr geöffnet. Mitzubringen sind ein ausgefülltes Antragsformular sowie Bestätigungen aller Einkünfte sämtlicher Haushaltsmitglieder.

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird der Betrag schnellstmöglich auf das angegebene Bankkonto überwiesen.

Quelle: https://www.hohenems.at/news/heizkostenzuschuss-antrag-jetzt-moeglich

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