Heizkostenzuschuss von 340 Euro in Steiermark beantragen

Mona HopfingerMona Hopfinger
340 Euro auf einem Dokument über einem Sessel, daneben ein Kalender mit Okt 2026-Feb 2027.
© Mit KI (Gemini) generiert

In der Steiermark können Haushalte ab sofort einen Heizkostenzuschuss in Höhe von 340 Euro beantragen. Die Frist läuft bis 26. Februar 2027. Voraussetzung ist unter anderem ein mindestens fünfjähriger Hauptwohnsitz im Bundesland.

Das Land Steiermark hat den Heizkostenzuschuss für die aktuelle Heizperiode geöffnet. Haushalte können bis 26. Februar 2027 eine Förderung von 340 Euro beantragen. Der Antragszeitraum begann am 1. Oktober 2026.

Wer kann den Zuschuss beantragen?

Anspruchsberechtigt sind ausschließlich österreichische Staatsbürger sowie EU- und EWR-Bürger. Der Hauptwohnsitz muss seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen in der Steiermark bestehen. Zudem ist erforderlich, dass die antragstellende Person zumindest seit 24. September 2026 an der Antragsadresse gemeldet ist.

Wer eine Wohnunterstützung bezieht, ist vom Heizkostenzuschuss ausgeschlossen. Drittstaatsangehörige können die Förderung nicht in Anspruch nehmen.

Einkommensgrenzen und Fördervolumen

Für Ein-Personen-Haushalte liegt die Einkommensgrenze bei 1.827 Euro. Bei Haushaltsgemeinschaften darf das Einkommen 2.741 Euro nicht überschreiten. Für jedes im Haushalt lebende Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird, erhöht sich die Grenze um 548 Euro.

Insgesamt stellt das Land Steiermark für den Heizkostenzuschuss ein Fördervolumen von bis zu 6,3 Millionen Euro zur Verfügung.

Erforderliche Unterlagen

Bei der Antragstellung müssen folgende Dokumente vorgelegt werden:

  • Nachweis der Heizkosten samt Zahlungsbeleg – die Rechnung muss auf eine Person im Haushalt lauten und von dieser bezahlt worden sein
  • Einkommensnachweise – Monatslohnzettel dürfen nicht älter als sechs Monate sein
  • Einheitswertbescheid, falls vorhanden
  • Nachweise über Familienbeihilfe oder Alimente, gegebenenfalls
  • Bankverbindung

Energieberatung des Landes

Zusätzlich zum Heizkostenzuschuss bietet das Land Steiermark eine Energieberatung an. Informationen rund um Energiesparen und Terminvereinbarungen sind auf energieberatung.steiermark.at abrufbar. Die Beratungsstelle ist unter der Telefonnummer 0316 877 3955 oder per E-Mail an energieberatung@stmk.gv.at erreichbar.

Nähere Informationen zum Heizkostenzuschuss sind auf dem Sozialserver des Landes Steiermark verfügbar.

Quelle: https://www.feistritztal.at/unsere-gemeinde/aktuelles?articles=heizkostenzuschuss-691432da60e913048a8803ef

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