Heizungstausch: Förderung ab 2. November wieder möglich

Mathias FischerMathias Fischer
Läuferin in Startposition auf einer Straße mit Aufschrift "START" vor Skyline
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Wer seine fossile Heizung gegen ein klimafreundliches System tauscht, kann sich ab 2. November für die Bundesförderung registrieren. Die Aktion läuft maximal bis Ende 2026 – oder bis das Budget aufgebraucht ist.

Für zwei Monate startet eine neue Runde der Bundesförderung für den Austausch von Öl-, Gas-, Stromdirekt- oder Kohleheizungen. Die Registrierung ist ab 2. November möglich und endet spätestens am 31. Dezember 2026 – sofern die Mittel nicht bereits früher ausgeschöpft sind.

Gefördert wird der Umstieg auf Wärmepumpen, Nahwärmeanschlüsse oder Biomasseheizungen wie Holz-, Hackschnitzel- oder Pelletheizungen. Nach der Registrierung haben Antragsteller maximal neun Monate Zeit, den Tausch durchzuführen, abzurechnen und den finalen Förderantrag einzureichen. Förderfähig sind Lieferungen und Leistungen ab dem 7. Oktober 2026.

Förderhöhen und Boni

Die Höhe der Bundesförderung richtet sich nach dem gewählten Heizsystem:

  • Nahwärme: 4.000 Euro
  • Wärmepumpe: 5.000 Euro (plus 5.000 Euro Bohrbonus für Tiefenbohrungen oder Grundwasserbrunnen)
  • Holzzentralheizungen: 6.000 Euro

Wird zusätzlich eine thermische Solaranlage installiert, gibt es einen Solarbonus von 2.500 Euro. Die Förderung kann mit weiteren Zuschüssen von Ländern und Gemeinden kombiniert werden.

Wer kann die Förderung beantragen?

Gefördert werden Heizungstausche in Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäusern in Österreich. Die Förderung ist unabhängig davon, ob sich im Gebäude ein Hauptwohnsitz befindet, und es gibt keine Einkommensgrenzen für Eigentümerinnen und Eigentümer.

Ablauf der Antragstellung

Für die Registrierung ab 2. November benötigen Antragsteller eine ID-Austria oder eine Kopie von Pass oder Personalausweis sowie ein Energieberatungsprotokoll. Nach erfolgreicher Registrierung wird das Fördergeld reserviert. Innerhalb von neun Monaten muss der tatsächliche Förderantrag gestellt werden – die Heizung muss dann bereits getauscht und die Rechnung des Fachbetriebs bezahlt sein.

Ausblick auf 2027

Ab dem 4. Jänner 2027 startet die „Sanierungsoffensive 2027“, bei der neben dem Heizungstausch auch die Gebäudesanierung gefördert wird. Die Förderhöhen für den Heizungstausch bleiben voraussichtlich gleich, Details können sich aber noch ändern.

Quelle: https://www.energieinstitut.at/aktuelles/heizungstausch-ein-kurzer-foerdersprint-fuer-2026

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