Helmpflicht und Alkohollimit für E-Scooter seit Mai
Seit 1. Mai 2026 gelten verschärfte Regeln für E-Scooter und E-Bikes in Österreich. Die Bundesregierung reagiert damit auf die zunehmende Zahl von Unfällen und sorgt für mehr Rechtssicherheit im Straßenverkehr.
Die Straßenverkehrsordnung wurde mit 1. Mai 2026 um strengere Sicherheitsvorgaben für Elektrokleinstfahrzeuge erweitert. Hintergrund sind die steigenden Unfallzahlen mit E-Scootern und E-Bikes.
Neue Vorschriften für E-Scooter
Für Nutzer von E-Scootern gilt ab sofort eine Helmpflicht für alle unter 16 Jahren. Zudem müssen die Fahrzeuge mit Klingel und Blinkern an den Lenkerenden ausgestattet sein. Die Alkoholgrenze liegt bei 0,5 Promille.
Die Mitnahme von Personen auf E-Scootern ist verboten. Auch die Güterbeförderung ist untersagt – ausgenommen sind kleine Rollertaschen oder andere geeignete Behältnisse.
Regelungen für E-Bikes
Bei E-Bikes besteht Helmpflicht für Personen unter 14 Jahren. Zur verpflichtenden Ausrüstung zählen zwei Bremsen, Rückstrahler, Klingel und Reflektoren. Bei klassischen E-Bikes bis 25 km/h liegt die Alkoholgrenze bei 0,8 Promille.
Bei Nacht gilt ein Beleuchtungsgebot. Weitere Informationen stellt das Bundesministerium unter bmimi.gv.at/stvo zur Verfügung.
Quelle: https://www.hellmonsoedt.ooe.gv.at/E-Scooter_und_E-Bikes_Sicher_regelkonform_unterwegs_
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