Herzchirurgie Oberwart: Land legt Revision ein

Das Landesverwaltungsgericht hat die Bewilligung für die Herzchirurgie in Oberwart aufgehoben, weil keine gesetzlich vorgesehene Bedarfsprüfung stattfand. Das Land Burgenland kündigt nun eine außerordentliche Revision an, so die APA.
Das Landesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss kritisiert, dass bisher keine Bedarfsprüfung durchgeführt wurde, obwohl diese gesetzlich vorgeschrieben ist. Das Land Burgenland muss nun eine neue Prüfung des Bedarfs vorlegen und kann auf Grundlage der Ergebnisse einen neuen Bescheid ausstellen.
Sollte das Land wie angekündigt eine außerordentliche Revision und aufschiebende Wirkung gegen die Entscheidung des Gerichts einlegen, kann der Betrieb der Herzchirurgie weiterlaufen. „Die Herzchirurgie könne zwischenzeitlich weiter betrieben werden“, so Giefing.
Revision binnen sechs Wochen
Die außerordentliche Revision muss innerhalb von sechs Wochen eingebracht werden. Sie wird zunächst an das Landesverwaltungsgericht gehen, das entweder selbst entscheidet oder den Verwaltungsgerichtshof damit befasst. Über die aufschiebende Wirkung soll dann möglichst rasch entschieden werden.
Die Gesundheit Burgenland werde die sechswöchige Frist nicht ausreizen, sondern umgehend tätig werden, teilte das Landesmedienservice auf Anfrage der APA mit. Der Verwaltungsgerichtshof werde dann entscheiden, ob die behaupteten Formalfehler tatsächlich vorliegen.
Neue Bedarfsprüfung mit Ist-Zahlen
Unabhängig davon werde die zuständige Abteilung des Landes den Bewilligungsbescheid entsprechend der Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts anpassen und einen neuen ausstellen. Dabei werde eine vertiefte Bedarfsprüfung durchgeführt.
Anders als im März müsse dafür nicht mehr auf Prognosen zurückgegriffen werden. Stattdessen könne der evidente Bedarf anhand der Ist-Zahlen in der Oberwarter Herzchirurgie belegt werden. Der weitere Betrieb sei rechtlich abgesichert. Mit 1. Oktober starte plangemäß die nächste Ausbaustufe.
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