Hitlergruß bei Stadtfest: 21 Monate bedingt in Salzburg

Pia ProdingerPia Prodinger
Richterhammer und Mikrofon vor Schallwellen und Noten. 21 Monate auf Bewährung.
© Mit KI (Gemini) generiert

Ein 35-Jähriger wurde am Landesgericht Salzburg wegen Wiederbetätigung verurteilt. Er hatte im Juni 2025 beim Stadtfest in St. Johann im Pongau während des Liedes „L'amour toujours“ den Hitlergruß gezeigt – direkt vor drei Polizistinnen und zahlreichen Festbesuchern.

Das Gericht verhängte am Dienstag eine bedingte Haftstrafe von 21 Monaten gegen den Mann. Während er die Tat zunächst abstritt, gestand er vor Gericht. Die Geschworenen sprachen ihn mit 8:0 Stimmen schuldig. Das Urteil ist rechtskräftig, die bedingte Nachsicht gilt für eine Probezeit von drei Jahren.

Der Angeklagte hatte sich beim Stadtfest St. Johann im Pongau von seinem Platz erhoben und fünf bis zehn Sekunden lang den rechten Arm zum Hitlergruß gehoben. Dies geschah während des Partyhits „L'amour toujours“ des italienischen DJs Gigi D'Agostino. Eine Polizistin berichtete in ihrer Zeugeneinvernahme, der Mann habe sie und ihre Kolleginnen aus wenigen Metern Entfernung direkt angeschaut, was provokant gewirkt habe. Bekannte des Mannes versuchten noch, seinen Arm herunterzuziehen.

Lied als „Deckungsmelodie für neonazistische Parolen“

Staatsanwalt Marcus Neher bezeichnete das Lied in seinem Eröffnungsplädoyer als problematisch, weil es als „Deckungsmelodie für neonazistische Parolen“ gelte. Ein Video von der deutschen Nordseeinsel Sylt hatte 2024 für Aufregung gesorgt: Junge Rechte grölten zu dem eigentlich harmlosen Hit aus dem Jahr 2001 „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!“. Das Phänomen verbreitete sich danach in rechtsextremen Kreisen.

Das Justizministerium berichtete Ende Juli in einer Anfragebeantwortung an die Grünen von mindestens 26 Verfahren nach solchen Vorfällen in Österreich. Viele Fälle wurden jedoch eingestellt, weil die subjektive Tatseite nicht verwirklicht war. Für eine Verurteilung müssten Begleitumstände wie der Hitlergruß oder konkret einschlägige Phrasen vorliegen.

Alkohol, Medikamente und Vorstrafen

Der Verteidiger betonte, sein Mandant habe zum Tatzeitpunkt unter Medikamenten- und Alkoholeinfluss gestanden. Bei der ersten Einvernahme kurz nach dem Vorfall hatte der Mann knapp über zwei Promille. „Ich möchte mich entschuldigen“, sagte der Angeklagte am Dienstag.

Laut Richterin gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass der Mann bereits einschlägig in Erscheinung getreten ist. Der verheiratete dreifache Vater ist jedoch wegen Gewaltdelikten gegen seine Frau vorbestraft, weshalb die Strafe als Zusatzstrafe verhängt wurde. Der 35-Jährige macht eigenen Angaben zufolge derzeit eine Alkohol- und Aggressionstherapie.

Im Ermittlungsverfahren hatte der Mann die Tat noch bestritten und angegeben, nur die rechte Hand gehoben zu haben – dies sei aber kein Hitlergruß gewesen.

Quelle: APA

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