Hitzeschutz: 42 Prozent der Kontrollen mit Mängeln

Bei 401 Überprüfungen der Hitzeschutzverordnung in Niederösterreich seit Jahresbeginn wurden in 42 Prozent der Fälle Verstöße festgestellt. Insgesamt registrierte das Arbeitsinspektorat 357 Übertretungen, so der ORF.
Seit die Hitzeschutzverordnung im Jänner in Kraft getreten ist, hat das Arbeitsinspektorat in Niederösterreich die Einhaltung der vorgeschriebenen Maßnahmen kontrolliert. Bei mehr als vier von zehn Überprüfungen wurden Verstöße dokumentiert, wie das Arbeitsinspektorat im Sozialministerium gegenüber noe.ORF.at mitteilte. Parallel zu den Kontrollen führte die Arbeitsinspektion 646 Beratungen zum Thema durch.
Die Verordnung soll Beschäftigte vor den Folgen extremer Hitze schützen. Wenn der Körper an heißen Tagen zu stark belastet wird, kann dies im schlimmsten Fall zu einem tödlichen Hitzschlag führen.
Ministerin sieht Notwendigkeit bestätigt
Bundesministerin Korinna Schumann (SPÖ), zuständig für Arbeit, Soziales und Gesundheit, wertet die Kontrollergebnisse als Bestätigung für die Notwendigkeit der Regelung. Diese schaffe klare Vorgaben und helfe, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei extremer Hitze wirksam zu schützen.
„Die große Mehrheit der Betriebe zieht mit, und dort, wo nachgebessert werden muss, unterstützen die Kontrollen dabei, den Schutz rasch sicherzustellen“, erklärte Schumann gegenüber noe.ORF.at. Aufgrund des Klimawandels würden Hitzewellen häufiger und belastender. Hitzeschutz sei daher keine zusätzliche Maßnahme mehr, sondern eine Notwendigkeit.
Überprüfungen direkt am Arbeitsplatz
Die Vorschriften gelten für Arbeiten im Freien. Die Kontrollen finden direkt an den jeweiligen Arbeitsplätzen statt. Als negatives Beispiel nannte das Zentral-Arbeitsinspektorat das Fehlen entsprechender Maßnahmen auf einer Straßenbaustelle. Positiv bewertet wurden etwa zusätzliche Beschattungen durch Sonnenschirme oder klimatisierte Aufenthaltscontainer auf Baustellen.
In Niederösterreich sind 35 Arbeitsinspektorinnen und Arbeitsinspektoren ausschließlich für das Bundesland zuständig. Weitere 44 betreuen sowohl Teile Niederösterreichs als auch Teile Wiens. Die bisherigen Kontrollen zur Hitzeschutzverordnung wurden von insgesamt 48 verschiedenen Kontrollorganen durchgeführt.
Beratung und Frist vor Anzeige
Werden Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften festgestellt, beraten die Kontrollorgane zunächst die Arbeitgeber. Diese werden anschließend schriftlich aufgefordert, die festgestellten Mängel innerhalb einer vereinbarten Frist zu beheben.
Eine Kopie des Schreibens erhält auch der Betriebsrat. Gibt es keinen Betriebsrat, werden die zuständigen Sicherheitsvertrauenspersonen informiert, sofern deren Aufgabenbereich betroffen ist. Werden die Mängel nicht fristgerecht behoben oder handelt es sich um schwerwiegende Verstöße, muss das Arbeitsinspektorat Anzeige bei der zuständigen Verwaltungsstrafbehörde erstatten.
Arbeiterkammer: Keine absolute Temperaturgrenze
Bei der Arbeiterkammer Niederösterreich (AKNÖ) gehen während Hitzeperioden zahlreiche Anfragen zu hohen Temperaturen am Arbeitsplatz ein. Nur ein Teil davon betreffe allerdings Menschen, die im Freien arbeiten, sagt Schuckert vom Referat Arbeit und Gesundheit. Nur für diese Arbeitsplätze gelte die Hitzeschutzverordnung.
Grundsätzlich müssten jedoch alle Arbeitsplätze auf mögliche Gesundheitsgefahren untersucht und entsprechende Maßnahmen getroffen werden. Betroffene Beschäftigte sollten sich an den Betriebsrat, die Arbeitsmedizin oder die Sicherheitsfachkraft wenden, rät Schuckert: „Jedenfalls keine gute Idee ist es, einseitig die Arbeit niederzulegen: Hitzefrei gibt es nicht.“
Die AKNÖ hält die bestehenden Vorschriften für nicht ausreichend, denn es gebe weiterhin keine absolute Temperaturgrenze, ab der Menschen ihre Arbeit unterbrechen dürften. Zunächst sollten alle zumutbaren Schutzmaßnahmen ausgeschöpft werden. Dazu zählen etwa Kühlung und Beschattung, aber auch eine Verlagerung der Arbeitszeit oder des Arbeitsortes. Bestehe danach weiterhin eine Gefahr für Gesundheit und Sicherheit, müssten Arbeitsunterbrechungen möglich sein, fordert Schuckert.
Kritisiert wird auch, dass die Hitzeschutzverordnung nur für Arbeiten im Freien gilt. Für Beschäftigte in Werkstätten, Büros oder Geschäften gelten weiterhin die allgemeineren Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung. Die AKNÖ fordert auch für Innenräume verbindliche Vorgaben, welche Schutzmaßnahmen bei steigenden Temperaturen umgesetzt werden müssen.