Hitzeschutz am Arbeitsplatz ab 30 Grad Pflicht
Wenn die Temperaturen steigen, müssen Arbeitgeber in Österreich bestimmte Schutzmaßnahmen ergreifen. Die Arbeiterkammer Kärnten erhält regelmäßig Anfragen zu den Pflichten bei Hitze, Beschwerden über zu heiße Arbeitsbedingungen bleiben aber selten.
Mit steigenden Temperaturen häufen sich bei der Arbeiterkammer Kärnten die Anfragen zu verpflichtenden Hitzeschutzmaßnahmen, wie Jurist Christoph Lorber berichtet. Beschwerden über zu warme Arbeitsbedingungen seien hingegen eher die Ausnahme.
Pflichten für Arbeitgeber ab gefühlten 30 Grad
Sobald die gefühlte Temperatur 30 Grad erreicht, treten konkrete Schutzpflichten in Kraft. Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten über gesundheitliche Risiken durch Hitze aufklären. Für Tätigkeiten im Freien sind UV-schützende Kleidung, Kopfbedeckungen und Sonnencreme bereitzustellen.
Die aktuelle gefühlte Temperatur lässt sich laut Lorber einfach auf der Website der Geosphere Austria abrufen. Dort sei ersichtlich, ob die relevante Schwelle erreicht ist. Bei 32,5 Grad greift eine Sonderregelung für Bauarbeiter: Sie müssen nicht mehr im Freien tätig sein und erhalten eine Entschädigung, sofern kein kühlerer Ersatzarbeitsplatz vorhanden ist.
Temperaturvorgaben für Büroräume
In Büros muss die Raumtemperatur zwischen 19 und 25 Grad liegen, erklärt der Arbeiterkammer-Jurist. Arbeitgeber seien verpflichtet, direkte Sonneneinstrahlung durch Fenster zu verhindern und wärmeabstrahlende Flächen abzuschirmen. Bei vorhandener Klimaanlage sollte die 25-Grad-Marke möglichst nicht überschritten werden.
Fehlt eine Klimaanlage, müssen andere Maßnahmen wie Ventilatoren eingesetzt werden, um die Temperatur unter 25 Grad zu halten. Zusätzlich müssen Arbeitgeber stets ausreichend kostenlose, gekühlte Getränke zur Verfügung stellen, so Lorber.