Höchstgerichte sollen „Spange Wörth“ prüfen

Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ziehen Gegner der geplanten „Spange Wörth“ vor Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof. Die Straßenverbindung soll die Traisental-Schnellstraße mit einem Betriebsgebiet südlich von St. Pölten verknüpfen.
Die Umweltorganisation Virus hat gemeinsam mit dem Verein Lebenswertes Traisental (VLT) Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingelegt und Revision beim Verwaltungsgerichtshof beantragt. Das gab Virus am Montag bekannt. Unterstützt werden die Rechtsmittel von der Bürgerinitiative „Nein zur Spange Wörth“ sowie 26 Landwirten.
Die „Spange Wörth“ soll nach den Planungen die projektierte Traisental-Schnellstraße (S34) mit einem Betriebsgebiet im Süden von St. Pölten verbinden. Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hatte im Juli die Genehmigung für das Vorhaben erteilt, allerdings mit zusätzlichen Bedingungen.
Der Senat verpflichtete das Land Niederösterreich als Projektwerberin, nach konkreter Auswahl der vorgesehenen Flächen noch eine Änderungsgenehmigung nach Paragraf 18b UVP-G 2000 bei der Behörde zu beantragen.
Quelle: APA
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