Hofkirchen: Grundbesitzer müssen Bäume zurückschneiden

Mona HopfingerMona Hopfinger
Schnittprofile für Bäume und Sträucher entlang einer Fahrbahn mit Geh- und Radweg.
© Land OÖ

Die Marktgemeinde Hofkirchen an der Trattnach fordert Grundbesitzer auf, Bäume und Sträucher entlang von Straßen und Güterwegen zu kürzen. Bei Schäden durch überhängende Äste droht volle Haftung.

Die Marktgemeinde Hofkirchen an der Trattnach hat alle Grundbesitzer dazu aufgerufen, ihre Bäume und Sträucher entlang von Gemeindestraßen und Güterwegen zu kürzen. Ziel ist es, das erforderliche Lichtraumprofil freizuhalten und die sichere Benützbarkeit der Straßen zu gewährleisten.

Die Gemeinde weist darauf hin, dass die Maßnahme im eigenen Interesse der Grundbesitzer liegt. Sollte es zu Schäden durch Schneedruck oder Wind kommen, die auf in das Lichtraumprofil ragende Äste zurückzuführen sind, müsse der Eigentümer die volle Haftung übernehmen.

Sichtbehinderung und Fahrzeugschäden möglich

Überhängende Äste können die Sicht erheblich beeinträchtigen und zu Beschädigungen an Fahrzeugen führen, warnt die Gemeinde. Die Straßenverkehrsordnung legt fest, dass Äste im Lichtraumprofil und im Luftraum von mindestens 4,50 Meter Höhe eine wesentliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit darstellen.

Der Eigentümer der Bäume oder Sträucher ist im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht dafür verantwortlich, die in das Lichtraumprofil ragenden Äste zu entfernen. Zudem haftet er für Schäden an Fahrzeugen, die durch überhängende Äste entstehen.

Überprüfung durch Grundbesitzer erforderlich

Die Marktgemeinde ersucht alle Grundbesitzer, eigenständig zu kontrollieren, ob Bäume, Sträucher oder Gartenhecken auf ihrem Besitz die Sichtverhältnisse beeinträchtigen, Verkehrszeichen verdecken oder den Straßen- und Fußgängerverkehr gefährden. Gegebenenfalls sollen überhängende Pflanzenteile entfernt werden.

Quelle: https://www.hofkirchen-trattnach.at/Zurueckschneiden_von_Baeumen_und_Straeuchern_2

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