Hündin Mausi bleibt bei Pfotenhilfe in Lochen

Mona HopfingerMona Hopfinger
Schwarzer Hund mit weißer Brust trägt dunkles T-Shirt mit ukrainischem Emblem im Gras liegend.
© PFOTENHILFE Lochen – gemeinnützige Tierschutz GmbH

Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hat entschieden: Eine im November 2025 aus einem Messie-Haushalt im Bezirk Braunau gerettete Hündin muss nicht zu ihrem früheren Halter zurück. Die Beschwerde gegen die Abnahme wurde abgewiesen.

Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hat die Beschwerde eines Tierhalters aus dem Bezirk Braunau gegen die Abnahme seiner Hündin zurückgewiesen. Das Tier war im November 2025 vom Tierschutzhof Pfotenhilfe im Auftrag der Behörde aus dem Haushalt geholt worden. Die schriftliche Urteilsverkündung erfolgte rund zwei Monate nach der Verhandlung am 17. Juni 2026.

Der betroffene Tierhalter steht bereits seit 2001 unter einem dauerhaften Tierhaltungsverbot für landwirtschaftliche Tiere. Seither musste die Pfotenhilfe mehrfach im Auftrag der Tierschutzbehörde ausrücken und widerrechtlich gehaltene Ziegen, Hühner und nicht kastrierte Katzen abholen.

Hund in verwahrlostem Zustand vorgefunden

Die Hündin Mausi wurde am 18. November 2025 nach einer Meldung aus dem Haushalt geholt. Laut Jürgen Stadler, Sprecher der Pfotenhilfe, war das Tier in seinen eigenen Exkrementen angebunden. Bei der Verhandlung am Landesverwaltungsgericht kam heraus, dass sich an den Zuständen im zugemüllten Haus und Garten inklusive Glasscherben auch Monate später und trotz vorangekündigter Kontrollen kaum etwas geändert hatte.

„Erschreckendstes Detail der Verhandlung war, dass der Halter nicht nur in einen Kübel neben dem Bett, sondern sogar auf die Hündin urinierte, weshalb diese bei der Abholung nach Menschenurin stank“, so Stadler.

Hündin war stark verwahrlost

Bei der Abholung war Mausi laut Pfotenhilfe total verängstigt, stark übergewichtig und verwahrlost. Das Tier hatte verfilztes Fell, lange Krallen und hochgradige Ohrenentzündungen. „Sie hat sich bei uns über die Monate prächtig entwickelt – sowohl körperlich als auch im Umgang mit Menschen und anderen Hunden“, berichtet Stadler.

Gegen den Tierhalter läuft derzeit ein Verfahren zur Ausweitung des Tierhaltungsverbots auf Hunde, Katzen und andere Heimtiere. Die Pfotenhilfe hofft, dass der Mann künftig keine Tiere mehr halten wird.

Quelle: https://pfotenhilfe.org/endlich-rechtskraeftig-mausi-darf-am-tierschutz-pfotenhilfe-bleiben

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