Hundebox-Fall: Zivilverfahren geht am 24. November weiter

Mathias FischerMathias Fischer
© Mit KI (Gemini) generiert

Der Zivilprozess um Schmerzengeld für einen Buben, der im Waldviertel von seiner Mutter in eine Hundebox gesperrt und misshandelt worden sein soll, wird am 24. November am Landesgericht Krems fortgesetzt. Dabei soll ein ärztliches Gutachten erörtert werden.

Am 24. November wird am Landesgericht Krems der Zivilprozess um Schmerzengeld für den heute 16-jährigen Buben fortgesetzt. Der Verhandlungstag beginnt um 9.30 Uhr und soll voraussichtlich um 11 Uhr enden. An diesem dritten Verhandlungstermin nach einer Vertagung am 17. Juni 2025 soll das ärztliche Gutachten erörtert werden. Eine Expertise aus dem Fachgebiet der Kinderpsychologie steht weiterhin aus, wie Opferanwalt Timo Ruisinger am Donnerstag gegenüber der APA erklärte.

Die zivilrechtliche Klage gegen das Land Niederösterreich hatte Ruisinger im November 2024 eingebracht. Der Gesamtstreitwert liegt bei 180.000 Euro – davon entfallen 150.000 Euro auf Schmerzengeld und 30.000 Euro auf Feststellungsinteresse für künftige Schäden. Rechtliche Grundlage ist das NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetz. Das Land, das die Vorwürfe zurückweist, ist Träger der Kinder- und Jugendhilfe.

Vorwürfe gegen Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft

Im Zentrum der Klage steht das Verhalten zweier Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft Waidhofen an der Thaya, die mit dem Fall befasst waren. Deren Handeln und Unterlassen sei dem Land als Träger der Kinder- und Jugendhilfe zuzurechnen, argumentieren die Opfervertreter Ruisinger und Heinrich Nagl. Das Sozialarbeiter-Duo habe nicht adäquat reagiert. Strafrechtliche Ermittlungen gegen die Sozialarbeiter wegen Amtsmissbrauchs wurden im Frühjahr 2025 eingestellt.

Es hatte zwei Gefährdungsmeldungen gegeben – verfasst von der Schule und einem Landesklinikum. Daraufhin erfolgten am 28. Oktober und am 18. November 2022 – vier Tage bevor der Bub ins Koma fiel – jeweils unangekündigte Hausbesuche bei Mutter und Sohn. Beim ersten Termin waren beide Sozialarbeiter vor Ort. Beim zweiten Hausbesuch infolge der Gefährdungsmeldung des Spitals erschien der federführende Mitarbeiter alleine. Er stellte zwar Auffälligkeiten fest, sah aber keine Veranlassung für eine sogenannte Gefahr-im-Verzug-Maßnahme.

Gutachten kritisiert Vorgehen der Kinder- und Jugendhilfe

Im Sachverständigengutachten, das am 24. November erörtert wird, nimmt Hans Salzer, Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde, Bezug auf die Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe. „Die Erklärungen der Mutter für die Wunden, Abmagerung und Verhaltensstörungen wurden akzeptiert und nicht weiter untersucht. Der kritische Gesundheitszustand des Kindes wurde nicht erkannt“, heißt es darin. Die Organisation einer Helferkonferenz – eines Austauschs aller beteiligten Institutionen – „spätestens nach dem ersten Hausbesuch hätte sehr wahrscheinlich die Misshandlung aufgedeckt“. Weiter heißt es: „Spätestens nach dem zweiten Hausbesuch hätte akute ärztliche Hilfe“ für den Buben „organisiert werden müssen“.

Das Land Niederösterreich, rechtlich vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei Urbanek, Lind, Schmied, hielt in einer gerichtlichen Stellungnahme fest, dass die zentrale Frage, wann und anhand welcher konkreten Umstände eine lebensbedrohliche Situation für die Sozialarbeiter aus früherer Sicht erkennbar gewesen sein soll, vom Gutachten nicht beantwortet werde. Großteils werde „die gebotene Analyse der damaligen Wahrnehmung durch eine retrospektive Bewertung ersetzt“.

Kind in lebensbedrohlichem Zustand gefunden

Der ursprüngliche Fall sorgte über die Landesgrenzen hinweg für Aufsehen. Die nun 36-jährige Mutter soll ihren Sohn geschlagen, gefesselt, geknebelt und ihn wiederholt über Stunden in eine Hundebox eingesperrt haben. Am 22. November 2022 hatte sich das unterernährte Kind in akut lebensbedrohlichem Zustand befunden. Der heute 16-Jährige überlebte wegen des Einschreitens einer Sozialarbeiterin, die der Familie aufgrund einer Beratung bekannt war. Als Komplizin der Kindsmutter soll eine damalige Freundin der Waldviertlerin fungiert haben.

Der Bub wurde in die Klinik Donaustadt nach Wien transportiert. Bei der Aufnahme im Klinikum betrug die Körpertemperatur lediglich 26,8 Grad.

Mutter und Komplizin bereits verurteilt

Für die Mutter und deren Freundin gab es bereits rechtliche Konsequenzen. Die 36-Jährige hatte in einem Geschworenenprozess Ende Februar 2024 wegen versuchten Mordes, Quälens oder Vernachlässigens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen sowie wegen Freiheitsentziehung 20 Jahre Haft erhalten. Ihre ehemalige Freundin fasste wegen fortgesetzter Gewaltausübung als Beitrags- oder Bestimmungstäterin 14 Jahre aus. In beiden Fällen wurde zudem ursprünglich die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum ausgesprochen. Die Komplizin befindet sich indes nicht mehr im Maßnahmenvollzug, sie wurde bedingt daraus entlassen.

Quelle: APA

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