Hundehalter in Weng müssen Alltagstauglichkeit prüfen

Mona HopfingerMona Hopfinger
Hundetrainer mit Malinois-Hund auf Trainingsgelände in Österreich
© weng-innkreis.at

In Weng im Innkreis weist die Gemeinde auf die verpflichtende Alltagstauglichkeitsprüfung für bestimmte Hunde hin. Die Prüfung ist im oberösterreichischen Hundehaltegesetz verankert.

Die Gemeinde Weng im Innkreis informiert über die Alltagstauglichkeitsprüfung, die für bestimmte Hunde nach dem oberösterreichischen Hundehaltegesetz verpflichtend ist. Bei der Prüfung wird festgestellt, ob sich ein Hund in alltäglichen Situationen sicher, ruhig und kontrolliert verhält.

Hundehalter können sich bei der Gemeinde Weng im Innkreis unter der Telefonnummer +43 7723 5055-0 oder per E-Mail an gemeinde@weng-innkreis.ooe.gv.at informieren. Die Gemeinde hat ihren Sitz in der Hauptstraße 30 in 4952 Weng im Innkreis.

Der Parteienverkehr ist von Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr sowie am Montag von 16.00 bis 18.00 Uhr möglich.

Quelle: https://www.weng-innkreis.at/Alltagstauglichkeitspruefung_nach_dem_OOe_Hundehaltergesetz_26_09_2026_in_Munderfing_1

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