Illegale Altstoffsammlung: Weitergabe ist strafbar

Im Bezirk Vöcklabruck häufen sich Flugzettel, die eine Abholung von Elektrogeräten, Altkleidern und Möbeln versprechen. Wer Gegenstände an diese Sammler übergibt, riskiert eine Geldstrafe.
Im Bezirk Vöcklabruck werden derzeit vermehrt Flugzettel in Postkästen eingeworfen, die eine Abholung von Elektrogeräten, Schuhen, Altkleidern, Geschirr und Möbeln direkt vor der Haustür anbieten. Der Bezirksabfallverband Vöcklabruck warnt: Sowohl die Sammlung als auch die Bereitstellung solcher Gegenstände ist strafbar.
In Oberösterreich liegt die Zuständigkeit für die Abfallsammlung bei den Bezirksabfallverbänden. Für das Sammeln von Abfällen ist eine Erlaubnis des Landeshauptmannes notwendig. Die Personen hinter den Flugzetteln verfügen nicht über diese Genehmigung. Wer gutgläubig Gegenstände zur Entsorgung bereitstellt, kann sich strafbar machen und muss mit einer Geldstrafe rechnen.
Brauchbares wird mitgenommen, Rest bleibt liegen
Nach Erfahrung des Bezirksabfallverbands sichten die Flugblattsammler den bereitgestellten Abfall und nehmen nur brauchbare Gegenstände mit. Wertloses Material bleibt zurück oder wird später in der Natur entsorgt. Der Verband bittet darum, illegale Sammlungen bei der Gemeinde oder direkt beim Bezirksabfallverband Vöcklabruck unter voecklabruck@bav.at zu melden.
Elektroaltgeräte, tragbare Kleidung, Schuhe und sperrige Abfälle können im Altstoffsammelzentrum (ASZ) entsorgt werden. Gut erhaltene Gegenstände erhalten im ReVital-Shop ein zweites Leben.
Quelle: https://www.strassimattergau.at/Illegale_Altstoffsammlungen_1
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