Illegale Grünschnitt-Ablagerungen sorgen für Probleme

Immer wieder landen Gartenabfälle, Balkonblumen und Blumenerde auf öffentlichen Grünflächen. Besonders betroffen sind der Griespark und der Bereich bei der Brücke zum Seniorenwohnheim. Die Gemeinde warnt vor Strafen.
Wiederholt werden auf öffentlichen Flächen unerlaubt Grünschnitt, Balkonblumen, Blumenerde und andere biogene Abfälle abgelagert. Besonders häufig geschieht das im Griespark sowie nahe der Brücke zum Seniorenwohnheim auf Höhe des Apartmenthauses Nr. 96.
Selbst aufgestellte Hinweisschilder zeigen keine Wirkung. Die illegalen Ablagerungen beeinträchtigen nicht nur Erscheinungsbild und Pflege der Anlagen, sondern bergen auch ökologische und hygienische Risiken. In den Materialien könnten sich Rückstände von Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln befinden.
Strafen bei unerlaubter Entsorgung
Die Gemeinde stellt klar: Öffentliche Grünflächen sind keine Entsorgungsplätze. Gartenabfälle müssen über die vorgesehenen Sammel- und Entsorgungsmöglichkeiten entsorgt werden.
Auch kleine Mengen aus Blumenkästen oder von Balkonpflanzen dürfen nicht auf Grünflächen, an Wegrändern oder in Parkanlagen abgelegt werden. Die Gemeinde appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, ausschließlich die zugelassenen Entsorgungswege zu nutzen.
Gemeinsame Verantwortung für Lebensraum
Öffentliche Grünanlagen seien Teil des gemeinsamen Lebensraums, betont Bürgermeister Markus Viehauser. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Garten- und Grünabfällen trage zum Umwelt- und Naturschutz sowie zu einem gepflegten Ortsbild bei. Sauberkeit und Pflege lägen im Interesse aller.
Quelle: https://www.badhofgastein.salzburg.at/Gruenschnitt_richtig_entsorgen
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